Postagenturen waren Postanstalten mit geringem Verkehr, die nicht von Berufsbeamten, sondern von Privatpersonen (Landwirten, Gewerbetreibenden, Lehrern, Gutssekretären usw.) im Nebenamt verwaltet wurden. Sie dienten in erster Linie den Verkehrsbedürfnissen der Bevölkerung auf dem flachen Lande. Es gab nur wenige Postagenturen in den Städten. Die Postagenturen unterstanden einem Abrechnungspostamt. 

Die Postagenten mussten bei der Einstellung die nötige persönliche Eignung nachweisen und sich in gesicherter wirtschaftlicher Lage befinden; sie wurden für ihren Dienst durch Fachbeamte mehrere Wochen an Ort und Stelle ausgebildet. 

In „Engagementsverhandlungen“ wurden ihre Einnahmen und andere Rechte sowie ihre Verpflichtungen festgelegt. So mussten sie z. B. die zum Dienstbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten und Inventarien zur Verfügung stellen, soweit letztere nicht von der OPD geliefert wurden. Es gab also damals nicht „die Postagentur“ als besondere Poststelle, sondern sie wurde in den Räumlichkeiten der Postagenten untergebracht bzw. „mitgeführt“. Die Zahl der Postagenturen betrug 1875 = 2.266 und 1900 = 9.046.

Dem Archiv für Post und Telegraphie 1898 ist folgende „Kleine Mittheilung“ über die Hauptberufe der Postagenturen entnommen.

Manfred Wiegand wiegand.manfred@web.de