Per Auslagen oder ab 1.10.1878 per Nachnahme konnten Sendungen verschickt werden, bei denen der Auslagen‐ oder Nachnahmebetrag bei Zustellung der Postsendung vom Empfänger eingezogen wurde.
Für die Sendung selbst war ein Entfernungsporto von 20 Pf. bis 10 Meilen erforderlich, über 10 Meilen betrug das Porto 40 Pf. Es wurde eine
sog. Procuragebühr erhoben in Höhe von 2 Pf. je angefangene Mark, mindestens jedoch 10 Pf. Der Gesamtbetrag war nötigenfalls auf einen durch
5 Pf. teilbaren Betrag nach oben abzurunden.
Bis 31.3.1886 betrug der durch Auslagen einzuziehende Höchstbetrag 150,00 Mark.
Vorliegende Auslage war auf 168,96 Mark ausgestellt. Hierbei wurde allerdings der Höchstbetrag von 150,00 Mark überschritten. Die ist erkennbar an dem durchgestrichenen Betrag von 168,96 Mark und Korrektur auf 150,00 Mark. Es musste nunmehr der Betrag auf zwei Sendungen verteilt werden.
Für den Restbetrag von 18,96 Mark wurde deshalb ein weiterer Brief erstellt.
Beide Sendungen wurden gemeinsam am 26.3.1876 zwischen 12 und 1 Uhr in ZELLERFELD abgestempelt und an den Adressaten nach BERLIN verschickt. Von diesem wurde die Annahme verweigert und die Sendungen gingen wieder zurück nach ZELLERFELD (jeweils auf der Rückseite dokumentiert).
Zur Porto‐ und Gebührenerklärung:
Die auf dem blauen Kuvert vermerkten „3,90″ wären der Betrag gewesen, wenn die Gesamtauslage von 168,96 Mark mit einer Sendung hätte verschickt werden können.
Porto über 10 Meilen = 40 Pf.
Auslage für 168,96 Mark = 340 Pf.
Zuschlag für unfrankiert = 10 Pf.
Gesamt = 390 Pf.
Dadurch, dass die Auslage nun auf zwei Sendungen verteilt wurden musste, ergaben sich folgende Beträge:
Brief 1 – blauer Umschlag
Auslage über 150,00 Mark:
Porto über 10 Meilen = 40 Pf.
Auslage für 150,00 Mark = 300 Pf.
Zuschlag für unfrankiert = 10 Pf.
Gesamt = 350 Pf.
Brief 2 – weißer Umschlag
Auslage über 18,96 Mark:
Porto über 10 Meilen = 40 Pf.
Auslage für 18,96 Mark = 40 Pf.
Zuschlag für unfrankiert = 10 Pf.
Gesamt = 90 Pf.
Manfred Schwarz