Mit dieser Paketkarte wurde ein eingeschriebenes Paket innerhalb Berlins verschickt. Absender war das „Kaiserliche Patentamt“, was durch eine aufgeklebte Siegelmarke mit übergehendem Aufgabestempel dokumentiert ist. Die Karte ist mit einem Stempel „Portopflichtige Dienstsache“ ohne Freivermerk versehen. In dienstlichen Angelegenheiten genoss das Kaiserliche Patentamt Portofreiheit und versah seinen Postverkehr in diesen Fällen mit der Aufschrift bzw. dem Eindruck „Reichsdienstsache“.

Das zu dieser Karte gehörige Paket wurde jedoch in nicht dienstlicher Eigenschaft und daher unfrei an die Niederlassung des englischen Patentanwaltsbüro Brydges & Co. in Berlin aufgegeben.

Daher erfolgte eine Taxierung „45“ für 25 Pf. Paketporto und 20 Pf. Einschreibegebühr. Normaler- weise wurde die Taxierung für zu erhebendes Porto / Gebühren mit Blaustift vorgenommen.

Die rote Taxierung in diesem Fall ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass der Vermerk „Einschreiben“ zur besonderen Beachtung rot zu unterstreichen war und der bearbeitende Post- bedienstete in diesem Zuge die Taxierung ebenfalls mit Rötel vornahm.

Der Versand von Paketen per Einschreiben war zulässig, kommt aber sehr selten vor. Er war ab dem 1. Januar 1872 zugelassen (§ 17 Abs. I, Post-Reglement vom 30. November 1871). Jedoch wurde von der Möglichkeit so gut wie kein Gebrauch gemacht, da die Haftungsbestimmungen für Pakete ausreichenden Schadenersatz bei Beschädigung oder Verlust vorsahen. Daher waren an den Paketschaltern der Postämter keine Einschreibezettel vorhanden. Zur Kenntlichmachung war das Wort „Einschreiben“ rot zu unterstreichen und die Karten mit einem roten Wertpaketzettel zu bekleben.

Rückseitig befindet sich neben den üblichen Ausfertigungs- und Quittungsvermerken ein Ausgabe- stempel BERLIN, C. ⊏ 1 d 23 5 85 7-8V: (KBHW 175). Es handelt sich dabei um einen aptierten Franco-Stempel, bei welchem der untere Teil des F- Schenkels fehlt, wahrscheinlich im Laufe der Zeit abgebrochen. Weiterhin ist eine rote „20“ taxiert für die Paketbestellgebühr. Diese betrug in Berlin für Wert- und Einschreibepakete 20 Pf.

Die vorstehende Beschreibung wurde im Wesentlichen einem für die Paketkarte ausgestellten Attest von Manfred Wiegand BPP entnommen.

Manfred Schwarz, schwarzmanfred@gmx.de