Im Weltpostvereinsvertrag von Paris, 1. Juni 1878, gültig ab 1. April 1879, wurde eine Änderung der Berechnung des Nachportos verfügt.
Ab diesem Zeitpunkt wurde nur noch der doppelte Betrag des fehlenden Portos berechnet.
Der Bayern-Verein Bavaria aus Wiesbaden verschickte am 12.5.1899 einen Brief nach Antwerpen.
Offenbar war der Absender nicht sehr gut über das Auslandsporto informiert, denn der Brief war stark unterfrankiert.
Für die 5. Gewichtsstufe wären 100 Pfennig nötig gewesen, verklebt waren nur 20 Pfennig.
Der Fehlbetrag von 80 Pfennig = 100 Centimes bzw. 1 Franken wurde verdoppelt und mit 2 Portomarken á 1 Franken verklebt.
Ein außergewöhnlich hoher Nachportobetrag!
Manfred Schmitt