Der Brief wurde am 15. 12. 1897 in RHEINFELDEN / Baden zur Post gegeben und war nach Basel adressiert. Beide Postorte lagen innerhalb des 30 km-Bereichs, sodass der begünstigte Tarif des Grenzverkehrs zur Anwendung kam.
Der Absender hatte mit 20 Pfennig frankiert, was für die 2. Gewichtsstufe gereicht hätte. Ein Nach- wiegen ergab jedoch ein Gewicht von 35 Gramm, also 3. Gewichtsstufe. Dies ist auch links oben vermerkt. Das begünstigte Porto hätte daher 30 Pfennig (statt 60 Pfennig „normales“ Auslands- porto) betragen müssen, es fehlten also 10 Pfennig. Es war das doppelte Fehlporto zu entrichten und wurde auch entsprechend vermerkt, siehe blaue „20“. Nicht berücksichtigt wurde vorerst,
dass diese Nachgebühr in der Schweiz zu kassieren war und daher über Centimes in Rappen um- gerechnet werden musste.
10 Pfennig waren 12 1⁄2 Centimes, was beim T-Stempel auch vermerkt wurde. Das zu entrichtende Nachporto waren also 25 Centimes, was wegen des gleichen Umrechnungskurses auch 25 Rappen entsprach. Der blaue Portovermerk wurde auch nachträglich auf „25“ korrigiert.
Auch Rainer Linden vermerkt in seinem Buch „Der deutsche Grenzrayon“, dass nachtaxierte Belege im Grenzverkehr nur sehr wenige bekannt sind.
Hans Schneider, hans.schneider1950@gmail.com