Zum 1.7.1875 wurde der Grenzrayon für Briefe in die Schweiz neu definiert. Das Porto für Briefe von 10 Pf. für je 15 g blieb erhalten, aber ab diesem Datum wurde die Entfernung im Grenzverkehr von 52½ km auf 30 km herabgesetzt. Aus der Schweiz nach Baden betrug das Porto 10 Rappen.
Die in Frage kommenden deutschen und schweizerischen Postorte durften in gerader Linie nicht mehr als die genannten 30 km voneinander entfernt liegen.

Der Brief wurde bei der Bahnpost Basel – Zell (Wiesenthal) nach Basel aufgegeben. Die 10-Pfennig-Marke, Mi.-Nr. 41a, zeigt den Plattenfehler Va
„drei Kratzer unter NN in PFENNIG“. Die Marke hat 14 Zähnungslöcher; es ist also eine breite Marke.
Ungewöhnliche Kombination von Grenzverkehr und breiter Marke mit Plattenfehler.
E. Wickersheim, e.wickersheim@googlemail.com
