Das Porto von 20 Pfennig wäre korrekt für den Brief der 1. Gewichtsstufe in die Schweiz gewesen. Allerdings endete die Verwendungszeit der Freimarkenausgabe Pfennig zum 31. Januar 1891; somit war die Ausgabe 1896 nicht mehr frankaturgültig.

Ohnehin waren Ausschnitte aus Ganzsachen nicht mehr zur Frankierung zugelassen. Insofern ein doppelter Fehler.

Der Absender, auf der Rückseite nicht vermerkt, hatte vielleicht noch eine Postanweisung liegen. Er verwendete den nicht gebrauchten Wertstempel zur Frankatur eines Briefes in die Schweiz.
Das kleine Format des Briefes und die goldgerandete Rückseite lassen einen Damenbrief vermuten.

Der Ganzsachenausschnitt wurde nicht anerkannt. Der Brief demgemäß als unfrankiert behandelt.

In Dresden kennzeichnete der aufmerksame Postbeamte die Ungültigkeit durch zwei blaue Linien um den Ausschnitt und den Abschlag des T-Stempels. Den Aufgabestempel schlug er korrekt neben dem GAA-Ausschnitt ab.

In der Schweiz wurde ein blaues T als Kennzeichnung für die Nachbelastung eingetragen und die entsprechende Taxe von „50“.

Die Taxe setzte sich zusammen aus dem Schweizer Auslandsporto von 25 Rappen, was verdoppelt wurde auf 50 Rappen. Die 50-Rappen-Marke wurde unten links verklebt und mit Tagesstempel von St. Gallen entwertet.

Manfred Schmitt, manschmitt@t-online.de