Im Postamtsblatt No. 46 vom 13. September 1849 wurden den Eisenbahngesellschaften Portofreiheit für ihre dienstlichen bzw. geschäftlichen Korrespondenzen bewilligt. Es wurde festgelegt, welche Sendungen portofrei befördert werden durften.

Angefangen von den preußischen Postgesetzen bis zum „Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reiches“ vom 28. Oktober 1871 in § 4 wurden die bestehenden Rechte ausdrücklich aufrechterhalten. Der Staat hatte allerdings das Recht zur Übernahme der privaten Eisenbahnen, wovon er immer häufiger Gebrauch machte. Dadurch wurde das Nebeneinander der Staats- und Privatbahnen abgeschafft. Dieses unterschiedliche Recht wurde durch das Eisenbahnpostgesetz ab 1. Januar 1876 vereinheitlicht. Das „Gesetz betreffend die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes“, ab 1. Januar 1870 gültig, reduzierte die geltenden umfangreichen Portofreiheiten zusätzlich stark.

„Eisenbahn-Dienst-Sache“

Der Staat musste allerdings die bestehenden Portofreiheiten den Eisenbahnunternehmen ersetzen. Es wurde ein sog. „Entschädigungskonto zur Abwicklung der Folgen des Verlustes der Portofreiheit der Eisenbahngesellschaften“ geschaffen. Die Eisenbahnbehörden vermerkten „Eisenbahn-Dienstsache“ bzw. „E.D.S.“ auf ihren Sendungen, setzten den Vermerk „frankiert“ hinzu, lieferten die Briefe bei der Post auf, wo der Annahmebeamte die Sendungen in ein Entschädigungskonto eintrug und Freimarken verklebte, da nach dem Wegfall der Portofreiheit die Sendungen frankiert werden mussten.

Die Bestimmungen über das Entschädigungskonto waren nur im Reichsgebiet verbindlich. Auslandspost war davon ausgenommen. Der Auslandsbrief an die „Direktion der Seeländischen Eisenbahnen“ in Kopenhagen wurde als „Eisenbahn-Dienstsache“ deklariert. Da der Brief nach Dänemark gesandt wurde, fiel er nicht unter die Ablösungsbestimmungen. Korrekt strich der Postbeamte den Vermerk „Eisenbahn-Dienstsache“ und der Brief wurde als normaler Auslandsbrief frankiert und befördert.

Die 20 Pfennig-Marke ist mit dem Versuchsstempel von Berlin 5 entwertet.

Manfred Schmitt