Eingeschriebener Ortsbrief mit Rückschein

Am 19.10. 1889 schrieb die Gerichtsschreiberei in Magdeburg-Buckau einen Ortsbrief an die
Firma Emil Wilde in Magdeburg. Das Porto für den Brief betrug 5 Pfennig, die Einschreibgebühr 20 Pfennig und die Rückscheingebühr 20 Pfennig, zusammen 45 Pfennig. Links neben den Freimarken befindet sich der behördliche Rahmenstempel PMVC.

Bis zum 30. Juni 1892 war es freigestellt, ob der Absender die Rückscheingebühr auf dem Brief oder dem Rückschein verklebte.
Der Rückschein wurde vom Aufgabepostamt ausgestellt und mit dem Einschreiben zusammen verschickt.

Bei diesem Beleg wählte der Absender die Möglichkeit auch die Rückscheingebühr zu verkleben.

Da der Beleg über 37 cm breit ist, musste er als kompletter Beleg verkleinert werden. Hier nochmal die Frankierung in Originalgröße zum Vergleich.

Udo Kreft