Der Brief wurde am 27. Februar 1893 in Verviers / Belgien abgestempelt und mit einer Mi.-Nr. 47 frankiert. Die Adresse war hektografiert, sodass von Firmenkorrespondenz ausgegangen werden kann. Geschäftsreisende hatten oftmals vorbereitete Briefumschläge mitgeführt. Deutsche Marken waren im Ausland nicht postgültig! (Als Ausnahme sind lediglich die Antwortkarten zu nennen, bei denen das Porto bereits im Voraus bezahlt war.)
Der Weltpostvertrag von Wien vom 4. 7. 1891, gültig ab 1. 7. 1892, Artikel 11:
1. Die Frankirung der Sendungen kann nur mittelst der im Aufgabelande für die Privatkorrespondenz gültigen Postwerthzeichen bewirkt werden. Jedoch werden die Antwort-Postkarten, auf welchen sich Postwerthzeichen des Ursprungslandes dieser Karten befinden, als gültig frankiert angesehen.
In Belgien wurde die deutsche Marke erkannt und ein „T“ für Nachporto abgeschlagen.
Der deutsche Postbeamte stufte den Brief korrekt als unfrankiert ein und berechnete das Porto:
20 Pfennig hätte der Brief von Deutschland nach Belgien gekostet. Dieser Betrag wurde
auf 40 Pfennig verdoppelt, in blau sehr deutlich ausgeworfen und vom Empfänger eingezogen.
Manfred Schmitt