Paketkarte nach Queensland
Paketkarte für ein Postfrachtstück von Stralsund nach Blackall, Queensland in Australien. Die Frankatur besteht aus einer Marke zu 2 Mark dunkel-
rotkarmin (Mi.-Nr. 37e) sowie 6 Marken Krone/Adler 50 Pfennig lebhaftrötlichbraun (Mi.-Nr. 50d). Bis jetzt nichts besonderes – aber die Karte hat es dennoch in sich!
Das Porto setzt sich aus dem deutschen Portoanteil für ein Paket mit einem 1/2 kg Gewicht und der Entfernungszone 2 von 50 Pfennig und der Seefrachtgebühr für ein Paket bis 2 1/2 kg von 5 Mark zusammen. Das entspricht einem Gesamtporto von 5,50 Mark. Damit wurde das Paket bis Sydney freigemacht (Vermerk „Frei bis Sydney“). Den übrigen für die Beförderung des Paketes nötigen Betrag hatte der Empfänger in Blackall zu tragen.
Scheinbar hatte jedoch der Postbeamte in Stralsund so seine Probleme mit der Portoberechnung: Zuerst wollte er 450 auf die Karte schreiben –
dann korrigierte auf 500 und diese hat er dann auch in Marken verklebt. Doch leider war es damit immer noch falsch. Vermutlich hat er den deutschen Portoanteil von 50 Pfennig vergessen. Dies wurde jedoch von den aufmerksamen Beamten im Auswechslungspostamt in Bremen bemerkt,
die 50 Pfennig per Nachtaxe vom Absender erhoben, und dies auch auf der Paketkarte vermerkten.
Die Postfrachstücke aus Deutschland nach Übersee und einigen außereuropäischen Ländern wurden über Bremen oder Hamburg versandt. Die Auswechslungspostämter in Hamburg übergaben die Frachtstücke der Spedition Elkan & Co. und in Bremen der Firma Constantin Württemberger zur Weiterbeförderung. Bei den Speditionsfirmen wurden neue Frachtpapiere ausgestellt und manchmal auch Pakete „seetauglich“ umverpackt. Deshalb findet man auf den meisten Paketkarten nach außereuropäischen Ländern keine Eingangsvermerke der Bestimmungsländer.
Als Postfrachtstücke versteht man im allgemeinen die Pakete, die nicht aufgrund der von den verschiedenen Postverwaltungen untereinander abgeschlossenen Abkommen über die Versendung von Postpaketen, versandt werden konnten. Zumeist spielten dabei die Abmessungen und die Beschränkung auf ein Höchstgewicht des Paketes eine nicht unwesentliche Rolle.
Ein weiterer Vermerk auf der Paketkarte ist ein großes blaues „B“ – das kennzeichnet das Paket als Beutelstück. Beutelstücke sind Pakete, die von den Postanstalten wegen ihres geringen Umfangs und Gewichts nicht lose, sondern in Beuteln (Briefbeutel, Geldsäcke oder Paketsäcke) versandt werden.
Aber warum wurde ein Paket, welches als Beutelstück deklariert wurde als Postfrachstück und nicht als Postpaket versandt? Die Erklärung ist ganz einfach:
Queensland trat dem „Vertrag, betreffend den Austausch von Postpaketen“, welcher in Paris am 3. November 1880 von 19 Postverwaltungen vollzogen und am 1. Oktober 1881 in Kraft gesetzt wurde, erst mit Wirkung vom 5. November 1892 bei, so daß erst ab diesem Datum der Versand von Postpaketen bis zu einem Höchstgewicht von 3 kg nach Queensland zu den deutlich niedrigeren Gebühren als bisher für Postfrachtstücke möglich war. Nach dem Beitritt Queenslands zum Postpaketabkommen hätte ein gleiches Paket nur noch 2,60 Mark Gesamtporto gekostet.
Die Unterzeichnung des Postpaketabkommens von Paris erfolgte durch die europäischen Länder mit Ausnahme von Griechenland, Großbritannien, Niederlande, Russland, Spanien und der Türkei, die den Vertrag zwar unterzeichnete, aber nicht ausführte. Von den außereuropäischen Ländern
nahm nur Ägypten am Vertrag teil. Andere Länder traten dem Postpaketabkommen nach und nach bei.
Aber auch die Plattenfehler-Spezies kommen nicht zu kurz, denn 5 der 6 verklebten 50 Pfennig-Marken tragen Plattenfehler nach dem „Collegium Philatelicum“ – nämlich CP2, CP41, CP91, CP103 und CP188.
Ein sehr interessantes Stück, das einen guten Platz in meiner Sammlung findet!
Dirk Schmietendorf