Paketkarte für die Versendung eines lebenden Vogels
Titelabbildung unseres ArGe-Heftes Nr. 27 vom Januar 2001
Die Gebühr stellt sich wie folgt zusammen: Porto
50
Pfennig Eilbotengebühr
25
Pfennig Sperrgutzuschlag (50% aus Position 1 und 2)
40
Pfennig Gebühr für „dringend“
100
Pfennig Gesamtporto also
215
Pfennig Abbildung:
Paketkarte vom 31.01.1897 für die Versendung eines lebenden Vogels von Duderstadt nach Villach in Kärnten/Österreich.
Besonderheit:
Nach §11a der Postordnung konnte der Absender ab dem 12.03.1883 für lebende Tiere, Pflanzen, Fischlaich und ähnliche Dinge die schnellste Beförderungsmöglichkeit nach dem Bestimmungsort verlangen. Als „dringendes“ Paket mit Eilbotenzustellung aufgegeben fiel bei dieser Sendung zu-sätzlich die Sperrgutgebühr an.