Vorschriftswidrige Entwertungen der Zwei-Mark-Marke
In Verfügungen des kaiserlichen General-Postamtes war die Entwertungsart für die Zwei-Mark- Marke bindend vorgeschrieben.
Bereits die Groschen-Marken zum Nennwert von 10 und 30, sowohl vom Norddeutschen Postbezirk, als auch später die entsprechenden Markenausgaben des Deutschen Reiches, waren laut General- verfügung Nr.24 vom 05. Februar 1869 mittels Federzug mit schwarzer Tinte folgendermaßen zu entwerten:
Es war der Name der Postanstalt und das Datum auf jede einzelne Marke zu schreiben, so klar und deutlich, damit in keinem Fall irgendwelche Zweifel entstehen konnten.
Diese Vorschrift der Entwertung galt auch für die Zwei-Mark-Marke, denn in der Verfügung Nr.6 des kaiserlichen General-Postamtes vom 9. Januar 1875 wurde abermals erlassen: schwarze Tin- tenentwertung, Name der Postanstalt und Datum.
Diese Marke ist vorschriftsmäßig mit dem Ort der Postanstalt und dem kompletten Datum ent- wertet. In seinem Buch Deutsches Reich 2 Mark, Monographie einer Marke hat Herr Gotwin Zenker bereits auf Seite 51 ff. ausführlich dieses Thema behandelt. Ich möchte mit dem Bild- material aus der Sammlung BIPONTINA einige weitere Beispiele aufzeigen.
Sie sollen als Ergänzung dienen und gleichzeitig als Bitte verstanden werden, falls Sammler weitere vorschriftswidrige oder kuriose Entwertungen aufweisen können, diese doch publik zu machen. Ab- weichend von dieser Entwertungsform finden wir folgende Verstöße gegen die Vorschrift:
hier fehlt die Jahrangabe hier fehlt die Jahres- und Ortangabe
Es war oftmals üblich Worte und Kürzel hinzuzufügen:
Datum mit Zusatz den unten links: Namen des Postmeisters
Entwertungen mit blauer Tinte:
blauviolett violett und die Entwertung
hochkant gestellt
Es sind von der diesen Tintenentwertungen Farbvariationen von blau über violett“ bis zu schwarzblau bekannt.
Entwertungen mit Federzug und Stempel:
hier: Hamburg, Federzug und Stempel 23.5.79
Diese Entwertungen (Federzug und Stempel) entstanden nicht nur zufällig, oder weil die Marken zu eng geklebt waren, nein, beide Entwertungsarten, mit Federzug und mit Stempel, wurden offenbar gewählt, wie das nachfolgende Beispiel zeigt:
Vorderseitenausschnitt eines Wertbriefes mit RA 3 von Stettin 5/2 1876,
Stadtpostexpedition Nr.2.
Reine Stempelentwertungen waren bis zum 17.11.1884 untersagt, kommen aber, über den Zeit- raum von 1875 bis 1884 verteilt, immer wieder vor; sie sind auch recht selten.
hier: Breslau 25 1 75
Es gibt kaum Belege mit einer reinen Stempelentwertung aus 1875, hier eine Vorderseite eines Wertbriefes:
Vergrößerter Ausschnitt:
Federkreuze und sonstige Strichentwertungen sind ebenfalls nicht häufig (diese bitte nicht verwechseln mit einer telegraphischen Kontrollstrichentwertung, mittels schwarzem und rotem Strich):
Ob diese Federstriche eine Strichelkomposition eines Postbeamten ist, der seine Tage bis zur Pension zählt, wer weiß das schon??
Es ist mir bisher nur dieses Exemplar bekannt.
Dienten die Striche einer Zahlenangabe, Zählung, oder was?
Ab dem 18.11.1884 war die Entwertung der Zwei-Mark-Marke mittels alleiniger Stempelentwertung vorgeschrieben. (laut Generalverfügung Nr.118 vom 17.November 1884). Diese Anweisung setzte sich auch nicht von Heute auf Morgen durch, wie beispielhaft die nächste Abbildung zeigt:
Diese federzugentwerteten Marken (nach dem 17.11.1884) sind ebenfalls recht selten!
Zum Schluss noch eine akribische Federzugentwertung von der Ober-Post-Direktion Leipzig:
Ich weiß nicht, ob der Zusatz O.P.D. im Innendienst vorschriftswidrig war oder nicht, aber eines weiß ich ganz genau:
Diese Entwertung ist einfach nur SCHÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖN !
Nochmals meine Bitte an die Leser dieses Artikels:
Wenn Sie etwas beitragen können zu diesem Thema, am bestens durch eine aussagekräftige Abbildung, dann lassen Sie es mich wissen. Danke!
Literatur
Gotwin Zenker: Deutsches Reich 2 Mark, Monographie einer Marke
Bildmaterial:
aus der Sammlung BIPONTINA
Josef J. Breitscheidel
jbreitscheidel [at] aol.com