Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:

3 Pfennig – Inlandsdrucksachen und Ortsbriefe


BeschreibungGültigkeitInlandsdrucksachen bis einschließlich 50 gab 01.01.1875Ortsbriefe (sog. Stadtbriefe) und Postkarten in Orten der
Oberpostdirektionen Darmstadt, Karlsruhe und Konstanzab 01.01.1875-
30.06.1875


Die Regelungen in den Postordnungen über den Versand von Drucksachen waren umfangreich. Das liegt daran, dass versucht wurde, aus Kosten- ersparnisgründen so viele Postsendungen wie möglich zur ermäßigten Drucksachengebühr zu versenden. Es war daher im Detail geregelt, welche Zusätze handschriftlich erfolgen bzw. wie ausführlich diese sein durften. Die nachfolgende kleine Auswahl zeigt nur einige der gegebenen Möglichkeiten.

Mit der Einführung der Markwährung am 1. Januar 1875 kostete die Drucksache im Gewicht bis zu 50 g 3 Pf. Das blieb so bis zum 31. Juli 1916.

Typische Drucksache mit dem rückseitigen Angebot einer Fischkonservenfabrik ohne jeglichen handschriftlichen Zusatz.

Bei der folgenden Drucksache handelt es sich um ein Vertreteravis. Bei solchen war es erlaubt, den Namen des Reisenden handschriftlich einzutragen

Bücherzettel waren offene, gedruckte Bestellungen von Büchern, Zeitschriften, Bildern und Mu-sikalien. Es war erlaubt, die bestellten oder angebotenen Werke auf der Rückseite handschriftlich zu bezeichnen. Es folgen Beispiele.

Hektographierte Schriftstücke waren zunächst nicht zum Drucksachenversand zugelassen. Sie konnten jedoch ab 1. Mai 1881 zur Taxe für Drucksachen befördert werden, wenn gleichzeitig mindestens 20 vollkommen gleichlautende Exemplare am Briefannahmeschalter eingeliefert wurden. Über Briefkästen eingelieferte hektographierte Sendungen waren von der Vergünstigung ausgeschlossen. Der nachfolgende Brief ist in gleicher Weise wie die Anschrift hektographiert. Lediglich der Ortsname wurde noch handschriftlich eingesetzt. Das Schriftstück wurde am Silvesterabend 1882 eingeliefert und war am Neujahrstag am Bestimmungsort.

Die Reedereien benachrichtigten ihre Kunden direkt über die Schiffsbewegungen, etwaige Unfälle, Verspätungen usw. oder ließen solche Meldungen über die Zeitungen verbreiten. Da diese Benachrichtigungen regelmäßig vorkamen und natürlich einen größeren Personenkreis betrafen, ließen die Reedereien Karten drucken, die als Drucksachen verschickt wurden.

Auch in Umschlägen konnten Drucksachen versandt werden. Dies wurde häufig dazu benutzt, gedruckte Glückwünsche auf kleinen Karten zu übermitteln.

Manche Firmen ließen prunkvolle Bilder drucken wie hier für die Bestätigung eines Geldeingangs, in welche nur noch das Datum eingesetzt wurde.

Für den Versand von Zeitungen und ähnlichen Druckwerken gab es Streifbänder, die um den Inhalt gewickelt und verklebt wurden. Die Ganzsachenstreifbänder gab es wie die Freimarken auch in blaugrünen und gelbgrünen Farbtönen.

Hier wurde ein Streifband benutzt, um einen Rezensionsbeleg an einen Verlag zu schicken.

Eigentlich mussten Streifbänder zur Kontrolle des Inhalts leicht abzustreifen sein. Wenn offensichtlich eine Drucksache enthalten war, wurde es jedoch auch geduldet, wenn eine Freimarke vom Streifband auf den Inhalt übergehend verklebt wurde, um ein Verrutschen oder gar einen Verlust zu verhindern.

In allen Staaten, welche ihre Posthoheit an die Fürsten von Thurn und Taxis übertragen hatten und in der Talerwährung rechneten, betrug das Bestellgeld für Ortsbriefe bis zu 250 g = ¼ Groschen. Bei der Übernahme der taxis’schen Post durch Preußen behielt man diese Gebühren bei. Nach Einführung der Markwährung ab 1. Januar 1875 sollten die Gebühren für Ortsbriefe reichs- einheitlich mit Ausnahme der Stadt Berlin auf 5 Pf. festgesetzt werden. Auf Intervention der Großherzogtümer Baden und Hessen bekamen diese bis zum 30. Juni 1875 eine Sonderregelung zugestanden, nach der in den Orten der Oberpostdirektionen Darmstadt, Karlsruhe und Konstanz eine Gebühr von 3 Pf. für den Ortsbrief zu entrichten war, was der bisherigen Taxe entsprach. Solche sog. Stadtbriefe sind nur in wenigen Exemplaren bekannt.

Dieses Drei-Pfennig-Porto galt auch für Ortspostkarten in den genannten Gebieten, weil diese nicht teurer sein konnten als die Ortsbriefe. Solche Postkarten sind noch seltener als die entsprechenden Briefe. Auf dem nachfolgenden Bild tragen weder der Aufgabe- noch der Ausgabestempel eine Jahreszahl, das Jahr 1875 ist jedoch rückseitig mit Ortsangabe und vollem Datum belegt