Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:

 27 Pfennig – Orts- und Nachbarortsverkehr mit Eilbestellung


BeschreibungGültigkeit
Drucksachen bis 50g, Postkarten, Briefe und Blindensendungen
im Orts- oder Nachbarortsverkehr mit Eilbestellung
ab 01.04.1900

Auch eine Bestellung per Eilboten konnte zu den Sendungen im Orts- bzw. Nachbarortsverkehr verlangt werden. Dabei entstand die ungewöhnliche Portostufe von 27 Pfennig, nämlich das Porto der Sendung von 2 Pfennig zuzüglich der Gebühr für die Eilbestellung von
25 Pfennig. Wenn wir bei den Ortspostsendungen zu 12 und 22 Pfennig von Seltenheiten sprechen, so übertrifft die hier dargestellte Stufe noch diese beiden.

Postkarte im üblichen Vordruck der Deutschen Reichspost innerhalb Hannovers. Die Aufgabe erfolgte am 27.9.1900 beim Postamt 2 zwischen neun und zehn Uhr abends, dokumentiert durch den Aufgabestempel. Der Absender verlangte die Bestellung per Eilboten, so daß die Karte schon in der darauf folgenden Stunde den Eingangsstempel des Postamtes 1 erhielt und bemerkenswerterweise zur Nachtzeit dem Empfänger bestellt wurde.