Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:

 22 Pfennig – Orts- und Nachbarortsverkehr mit Einschreiben


BeschreibungGültigkeit
Drucksachen bis 50g und Postkarten im Orts- oder Nachbarortsverkehr mit Einschreibenab 01.04.1900

Wurde zu einer Sendung im Orts- oder Nachbarortsverkehr der Versand per Einschreiben verlangt, so kam zu der üblichen Ortsposttaxe von
2 Pfennig die Gebühr für das Einschreiben von 20 Pfennig hinzu. Solche Belege sind nur in ganz wenigen Stücken bekannt geworden und gehören zu den Portostufen-Raritäten der von uns betrachteten Epoche.

Beispielhaft gezeigt ist hier eine Drucksache aus Trier an den Rittergutsbesitzer Dr. A. von Nell in den Vorort St. Mathias vom fünften Tag der Gültigkeit dieser neuen Portostufe. Die Frankatur besteht aus einer 2-Pfennig-Marke der Krone/Adler-Serie sowie zwei Exemplaren der
10 Pfennig-Marke der Serie Germania mit der Inschrift „REICHSPOST“.