Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:  12 Pfennig – Orts- und Nachbarortsverkehr mit Nachnahme


BeschreibungGültigkeit
Drucksachen bis 50g und Postkarten im Orts- oder Nachbarortsverkehr mit Nachnahmeab 01.04.1900

Eine selten vorkommende Portostufe ist die zu 12 Pfennig. Sie war ausschließlich möglich bei Sendungen im Orts- oder Nachbarortsverkehr des Aufgabepostamtes mit dem Verlangen des Einzuges eines Nachnahmebetrages.

Generell sind Nachnahmesendungen und Postaufträge im Verkehr innerhalb eines Ortes nur selten zu beobachten, da in diesen Fällen sicher oftmals die Post „umgangen“ worden ist, indem die fälligen Beträge durch Angestellte oder Boten der Firmen, welche für erbrachte Leistungen oder Waren vom Adressaten Geldzahlungen zu fordern hatten, direkt kassiert wurden.

Dennoch gibt es einige wenige Belege, meist vorgedruckte Firmenkarten, welche die Einziehung von Nachnahmebeträgen durch die Post belegen. Hierbei sind sehr häufig die Zwei-Pfennig-Marken in Mischfrankatur mit der Serie Germania REICHSPOST genutzt worden, weil der
10-Pf.-Wert der Krone/Adler-Ausgabe schon weitgehend verbraucht war. Das Drucksachenporto im Orts- bzw. Nachbarortsverkehr betrug seit dem 01.04.1900 nur noch 2 Pfennig, hinzu kam die Vorzeigegebühr von 10 Pfennig für die Nachnahme.

In der Abbildung wird eine Nachnahmekarte der „Landwirthschafts-Gesellschaft“ mit Aufgabestempel aus Rastede gezeigt. Eingefordert wird ein Betrag von 4,85 Mark vom „Hofapotheker Ratke“ in Rastede, also im Ortsverkehr.

Wiederum eine Mischfrankatur der verschiedenen Markenserien – diesmal noch mit Firmenlochung – zeigt diese als Drucksache deklarierte Karte aus Cöln in den Stadtteil Cöln-Riehl. Die Firma Stollwerck & Co. fordert den stattlichen Betrag von 201,93 Mark mit dieser Nachnahme von der Firma Flora Actien Gesellschaft. Bis etwa 10 Jahre zuvor wären hierfür noch Porto und Gebühren in Höhe von 4,25 Mark zu zahlen gewesen.