Das Procedere bei Entlastet-Stempeln 

Das Aufgabepostamt vermerkte ein Fehlporto in blauer Farbe auf dem Brief. Das Empfängerpostamt war damit verpflichtet das fehlende Porto einzuziehen und damit mit dem Fehlporto belastet. 

Am Ankunftsort mussten solche taxierten Beträge in das Portobuch des Briefträgers eingetragen werden. Wenn nicht zugestellt werden konnte, wurden sie wieder ausgetragen und der Briefträger damit entlastet. 

Zur Bestätigung wurde dann ein „Entlastet-Stempel“ abgeschlagen, über den nur größere Postämter verfügten. Der Beleg ging dann zurück an das Aufgabepostamt. 

Das Procedere war bei Portopflichtigen Dienstsachen (PDS) identisch, nur handelte es sich dabei nicht um Fehlporto, da bei PDS nicht frankiert werden musste. Die Briefe wurden lediglich unfrei abgesandt und das erforderliche Porto wurde in blau notiert. 

PDS von Zwenkau nach Leipzig. Der Adressat war nicht bekannt und auch nicht zu ermitteln. Deshalb ging der Brief drei Tage später zurück und wurde mit den Stempel Entlastet * Leipzig * versehen. 

Nachnahmebrief von Rahden nach Essen (Regierungsbezirk Düsseldorf) über 21 Meilen. Das Porto betrug 40 Pfennig + 20 Pfennig Gebühr = 60 Pfennig, wie taxiert, ohne Zusatzporto da PDS. Lt. Aufkleber auf der Rückseite konnte der Empfänger nicht ermittelt werden, weshalb der Brief an den Absender zurückgesandt wurde. Das Postamt Essen entlastete sich von den taxierten 60 Pfennig durch den Abschlag des Doppelkreis-stempels „Entlastet ESSEN“. Dem Absender wurden 100 Pfennig in Rechnung gestellt, da er das Porto für die Rücksendung ebenfalls zu zahlen hatte, wie auch korrekt taxiert.

Manfred Schmitt