Beschädigter Wertbrief – postamtlich wieder verschlossen

Der abgebildete Wertbrief wurde am 18. August 1889 von Düben nach Eilenburg gesandt. Der Wert betrug 565,48 Mark in Reichsbanknoten etc.
Es wurde die Mindestgebühr von 10 Pfennig für den Wertbetrag fällig zuzüglich 20 Pfennig Porto für die erste Entfernungsstufe.

Dieser Betrag wurde mit je einer 10- und einer 20-Pfennig-Marke verklebt, den Mi.-Nrn. 41 und 42. Die 10-Pfennig-Marke ist allerdings nur noch teilweise sichtbar, rechts unten.

Es ist unschwer zu erkennen, dass der Brief nachträglich neu verschlossen wurde. Die komplette rechte Seite des stabilen Umschlages wurde überklebt, neu verschlossen und mit 3 Siegeln auf der Vorderseite gesichert!

Dabei wurde in Kauf genommen, dass eine Marke fast vollständig verschwand und auch die Inhaltsangabe beeinträchtigt wurde.

Das Gewicht wurde korrigiert. Ursprünglich wog der Brief 27 1⁄2 Gramm, was auch korrekt ausgewiesen wurde. Nach der umfangreichen Nach-
verpackung war der Brief deutlich schwerer: 29 Gramm. Die 6 Siegel (auch 3 auf der Rückseite) wogen offensichtlich 1,5 Gramm. Das geänderte Gewicht wurde unter der ursprünglichen Gewichtsangabe vermerkt und bestätigt mit dem Hinweis: nach amt. Verschl. 29 g. und Name des Beamten.

Doch warum der ganze Aufwand?
Des Rätsels Lösung finden wir auf der Rückseite des Briefes.

„In Eilenburg beim Öffnen des Postbündels versehentlich
eröffnet. Angegebenen Werth-Inhalt in Gegenwarth
der unterzeichneten Zeugen wieder amtlich versiegelt.“

Unterschrift der beiden Zeugen

(Postgehilfe und Postassessor)

Auch die Rückseite wurde natürlich sachgemäß mit 3 Siegeln verschlossen. Somit war der Grund für das Öffnen des Wertbriefes amtlich festgestellt und ebenso die Neuverpackung begründet. Unangenehm dürfte es bestimmt für den Verursacher gewesen sein, denn die Reichspost war über solch offensichtliche Fehler nicht erfreut.

Manfred Schmitt