Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:
90 Pfennig

BeschreibungGültigkeit
Briefe bis einschl. 15 g mit Eilbestellung im Landbestellbezirk
zum Festbetrag von 80 Pfennig
ab 01.03.1882 – 31.12.1888
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Eilbestellung in den Landbestellbezirk ab dem 1. März 1882 zum Festbetrag von 80 Pf. Somit ergab sich bei einem Brief der 1. Gewichtsstufe ein Gesamtbetrag von 90 Pf. Auf diesem Brief ist sehr schön die Trennung von Porto und Gebühr zu sehen. 10 Pf. Porto rechts oben, die Gebühr links oben!

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Ein sehr eiliger Trauerbrief an einen Pfarrer in Rammenau vom 11. Januar 1884. Bei diesem Beleg sind Porto und Gebühr zusammen verklebt.