Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:
40 Pfennig

BeschreibungGültigkeit
Briefe über 15 g bis einschl. 250 g mit Einschreibenab 01.01.1875
Briefe über 15 g bis einschl. 250 g mit Einschreiben gegen Rückschein
(Rückscheingebühr auf dem Rückschein verklebt)
ab 01.01.1875
Drucksache über 250 g bis einschl. 500 g mit Einschreibenab 01.01.1875
Wertbriefe bis 10 Meilen mit Nachnahme (beides zur Mindestgebühr)ab 01.01.1875
Postanweisungen über 200 bis 300 Mark
(ab 1.4.1879 bis 400 Mark)
ab 01.01.1875-31.12.1898
Postanweisungen über 200 bis 400 Markab 01.01.1899

Briefe über 15 g bis einschl. 250 g mit Einschreiben

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Brief der 2. Gewichtsstufe mit Einschreiben, Porto und Gebühr je 20 Pf., somit korrekt frankiert mit zwei 20 Pf. Mi.-Nr. 34. Die Einschreibung wurde mit dem ersten Einschreibzettel der Reichspost belegt.

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Frankierung mit drei verschiedenen Wertstufen, was ungewöhnlich ist. Entwertet wurden die Freimarken mit dem selteneren Klaucke-Stempel von OBERGLOGAU R.B. OPPELN mit einem Sternchen oben in der Mitte.

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Trauerbrief im Auftrag des Kronprinzen, abgeschickt vom Kabinettspostamt in Berlin, freigemacht mit zwei Marken 20 Pf. Mi.-Nr. 34.

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Portopflichtige Dienstsache mit dem Stempel „P.M.C“. Bisher konnte die Bedeutung dieses und ähnlicher Stempel nicht eindeutig geklärt werden. Alle diese Belege gingen von Gerichtsbehörden aus.

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Ein ausgezeichnet erhaltener Brief an „Seine Majestät den Kaiser und König“.

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Einschreiben mit ungewöhnlicher Frankaturzusammenstellung. Firma Max Michel in Apolda hatte schön gestaltete Umschläge für Einschreiben drucken lassen, sodass nur die Anschrift noch eingetragen werden musste. Max Michel war der Bruder von Hugo Michel, dem bekannten Herausgeber der MICHEL-Kataloge.

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Einschreiben aus dem Jahr 1900 mit Mischfrankatur der Ausgaben Krone/Adler und Germania Reichspost. An Firma Metzeler in München wurden wohl häufiger Briefe geschickt, da die komplette Anschrift auf dem Briefumschlag vorgedruckt war.

Briefe über 15 g bis einschl. 250 g mit Einschreiben gegen Rückschein (Rückscheingebühr auf dem Rückschein verklebt)

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Das Porto für diese „Portopflichtige Dienstsache“ setzte sich zusammen aus dem Porto und der Einschreibgebühr von je 20 Pf., die auch verklebt sind mit zwei Marken der 20 Pf.
Mi.-Nr. 42. Die Gebühr für den Rückschein wurde auf diesem verklebt. Die Entwertung erfolgte mit einem normwidrigen Stempel SOMMERSCHENBURG ohne Sternchen und ohne Uhrzeit.

Drucksache über 250 g bis einschl. 500 g mit Einschreiben

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Eine seltene Kombination ist diese Drucksache mit sehr hohem Gewicht, was dem Umschlag auch anzusehen ist. Das Porto für diese Gewichtsstufe der Drucksache betrug 20 Pf., ebenso viel die Einschreibgebühr.

Wertbriefe bis 10 Meilen mit Nachnahme (beides Mindestgebühr)

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Wertbriefe mit Nachnahme im Deutschen Reich sind selten, in das Ausland häufiger zu finden. Für den Wert von 600 Mark wurden 10 Pf. veranschlagt, ebenso für den Nachnahmebetrag. Das Porto von 20 Pfennig kam nur einmal zum Ansatz, sodass die 40 Pf. korrekt frankiert sind.

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Sowohl Wert- als auch Nachnahmebetrag wurden ebenso zum Mindestbetrag berechnet wie bei dem zuvor gezeigten Beleg. 

Postanweisungen über 200 bis 300 Mark (ab 1.4.1879 bis 400 Mark)

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Postanweisung A 2II mit Eindruck des 20-Pf.-Wertzeichens und der Zusatzfrankatur der 20-Pf.-Marke Mi.-Nr. 42. Die Postanweisung war an die Firma „Reimann & Barlage“ gerichtet. Unterschrieben wurde von „dem Theilhaber der Firma Reimann / Bremen“.

In Bremen ging die Postanweisung beim Hauptpostamt 1 am 16. Juni 1883 um 5-6N. ein und wurde zum Postamt 6 weitergeleitet,
wo sie um 6-7N. eintraf.

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Postanweisung A 8I mit Eindruck des 20-Pf.-Wertes der Ausgabe Krone/Adler, abgeschickt in Merzig am 22. März 1892 nach Weyer bei Solingen. Bei dem Empfänger, der Firma C. & R. Linden quittierte „ppa. Robert Linden / Unterschrift: Rob Linden“. Der Höchstbetrag von 300 Mark wurde ausgenutzt.

Telegraphische Postanweisungen

Handhabung der Telegraphischen Postanweisungen:

Das Verlangen der telegraphischen Übermittlung musste auf der Vorderseite vermerkt werden. Dies geschah teils handschriftlich, teils mittels Stempel: „Giro“, „telegraphisch“ ö. ä. Bei telegraphischen Anweisungen gab es keinen Ankunftsstempel, keine Nummer des Ankunftsbuches und auch keine Quittungsleistung. Aus diesem Grunde ist die gesamte Rückseite der Vordrucke mit einem blauen Kreuz entwertet.

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Telegraphische Postanweisung, mit dem handschriftlichen Vermerk „Giro“ kenntlich gemacht. Die Summe lautete über den Höchstbetrag von 300 Mark.

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Auf Postanweisungen eingezahlte Beträge konnten auf Verlangen des Absenders seitens der Postanstalt am Aufgabeort auf telegraphischem Wege der Postanstalt am Bestimmungsort zur Auszahlung überwiesen werden. Die Überweisung erfolgte dann mittels eines Telegramms.

Die Anweisungen wurden in aller Regel beim Postamt angenommen und dem Telegraphenamt zur Ausführung übergeben. Bei dieser Postanweisung wurde der Betrag ausnahmsweise beim Telegraphenamt direkt angenommen, wie der Vermerk „Vom Telegr. Amt in Metz angenommen / telegraphisch“ belegt und daher auch mit einem entsprechenden Stempel versehen. Es handelt sich um einen sehr seltenen Beleg.

Das Formular wurde nicht versandt. Daher befindet sich auch der Coupon noch an der Karte. Da der Absender eine Einlieferungsbescheinigung erhielt, war er auf den Abschnitt als Einzahlungsbestätigung nicht angewiesen. Dieser konnte auch vom Empfänger abgetrennt werden, was bei normalen Anweisungen in aller Regel geschah, hier aber nicht möglich war.