Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:

20 Pfennig

BeschreibungGültigkeit
Briefe über 15 g bis einschl. 250 gab 01.01.1875
Briefe über 15 g bis 250 g mit Einschreibung (sog. „Fürstenbriefe“)ab 01.01.1875
Marinebriefe bis 60 g an Offiziereab 01.01.1875
Briefe bis einschl. 15 g mit Nachnahme (Vorzeigegebühr)ab 01.06.1890
Bahnhofsbriefe über 15 g bis einschl. 250 gab 01.01.1875
Drucksachen über 250 g bis einschl. 500 gab 01.01.1875
Drucksachen über 100 g bis einschl. 250 g mit Nachnahmeab 01.06.1890
Warenproben / Muster ohne Wert über 250 g bis einschl. 350 gab 01.01.1899
Briefe über 15 g bis einschl. 250 g mit Postzustellungsurkundeab 01.01.1875
Behändigungsschein/Insinuationsdokument, wenn der Empfänger
Porto und Gebühren für eine Zustellung zahlte
ab 01.01.1875-30.09.1879
Postzustellungsurkunde bei einer Zustellung im Ort, wenn der
Absender Porto und Gebühren für eine Zustellung zahlte
ab 01.10.1879
Rückscheingebührab 01.01.1875
Laufschreiben (Nachforschungsauftrag)ab 01.01.1875
Postanweisung bis 100 Markab 01.01.1875
Postanweisung ab 5 bis 100 Markab 01.01.1899
Pakete bis 3 kg an Soldatenab 01.01.1875
Verzollungsgebühr für Paketeab 01.01.1875


Die Portostufe von 20 Pf. ist eine der häufigsten. Ein Brief der 2. Gewichtsstufe zu 20 Pf. ist dabei die am meisten vorkommende Sendungsart. Deutlich seltener sind die meisten der anderen möglichen Varianten. Zu den Seltenheiten zählen die Bahnhofsbriefe der 2. Gewichtsstufe, Paketkarten für Soldaten, Verzollungsgebühren für Pakete und die Laufschreiben. Oftmals unterschätzt werden Drucksachen verschiedener Gewichtsstufen mit Zusatzleistungen.


Briefe über 15 g bis einschl. 250 g

Die Groschen-Werte der Ausgabe Brustschild (ohne 1/3 und ¼ Gr.) waren noch bis zum 31. Dezember 1875 gültig. Somit sind Mischfrankaturen mit Freimarken der Pfennige-Ausgabe möglich. Der hier abgebildete Brustschild-Ganzsachenumschlag mit der Zufrankatur einer 10-Pfennige-Marke zeigt dazu noch eine klar abgeschlagene Sondertype des Normstempels von Halle.

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Waagerechtes Paar der 10-Pfennige-Marke mit einem Schilling-Stempel entwertet.

Die häufigste Frankatur ist natürlich eine 20-Pf.-Marke. Die Portopflichtige Dienstsache wurde mit einem Pfannstiel-Stempel von Ostheim entwertet.

Adelsbrief aus Berlin, abgeschickt von der Kronprinzessin, entwertet mit dem seltenen Stempel des Kabinetts-Postamtes, an den Landgrafen von Hessen-Philippsthal-Barchfeld.

Eine Mischfrankatur zwischen einem Paar der 5-Pfennig-Marke und einer 10-Pfennig-Marke ist nicht sehr häufig.

Komplettes Zwischenstegpaar auf einem Trauerbrief nach Berlin. Die Marken wurden entwertet mit dem seltenen Gitterstempel von Bad Reinerz, wobei der Ortsname in den oberen und unteren Gitterbogen verteilt und die Postamtsziffer im unteren Textbogen links eingesetzt wurde.

Absenderangabe und Empfängeradresse sind bei diesem Umschlag eingedruckt. Standesherr ist ein Titel für Adlige in verschiedenen deutschen Ländern und Österreich seit dem 18. Jahrhundert. Seit 1864 bestand der Verein der deutschen Standesherren, der die Wahrung der Rechte und Interessen der deutschen Standesherren bezweckte und die Verteidigung ihrer Rechte unterstützte.

Sehr ungewöhnliche Mischfrankatur mit einem Ganzsachen-Umschlag der Serie Pfennig, ergänzt mit je einer 5-Pf.-Marke der Serien Pfennig und Krone/Adler.

Brief über 15 g bis 250 g mit Einschreibung (sog. „Fürstenbrief“)

Brief an den Großherzog von Hessen und bei Rhein aus Gießen nach Darmstadt. Es handelt sich um einen Brief an einen Fürsten. Briefe an die Bundesfürsten des Deutsches Reiches, deren Gemahlinnen und Witwen waren stets als nachzuweisende zu behandeln, auch wenn sie den Vermerk „Einschreiben“ nicht trugen.

Die deutschen Bundesfürsten waren die bis 1871 souveränen Herrscher derjenigen deutschen Staaten, die von da an das Deutsche Reich bildeten. Zu ihnen gehörte bis 13. Juni 1877 Ludwig III als Großherzog von Hessen. Die Bestimmungen forderten lediglich, dass Briefe an die regierenden Fürsten „im technischen Postdienste nach den für eingeschriebene Briefe bestehenden Vorschriften behandelt werden“. Es handelt sich also um einen normalen Doppelbrief zum Porto von 20 Pf., welcher wegen des Adressaten ohne Zahlung der Einschreibegebühr wie ein Einschreiben behandelt wurde. Dazu wurde er auch in die Karte eingetragen und wie in diesem Fall mit einem Einschreibezettel versehen.

Marinebriefe bis 60 g an Offiziere

Gewöhnliche Briefe an Personen der Schiffsbesatzungen solcher deutschen Kriegsschiffe, welche sich außerhalb des Deutschen Reiches befanden (Marinebriefe), wurden auf Verlangen der Absender durch das beim Hofpostamt Berlin bestehende Marine-Postbüro gesammelt und den Empfängern in großen, leinenverstärkten Umschlägen als sog. Hofpostamtsbriefe durch Vermittlung der deutschen Konsulate nach dem jeweiligen Aufenthaltsort nachgesandt. Die Briefe mussten den Namen des Schiffes, den Dienstgrad sowie die Angabe „Durch Vermittlung des Hof-Postamtes in Berlin“ enthalten.

Für Briefe bis 60 g an Offiziere und im Offiziersrang stehende Marinebeamten betrug das Briefporto 20 Pf. Der Brief aus der Heimat ist adressiert an einen „Lieutenant zur See“ auf S.M.S. Moltke. Aufgrund des Vermerks „Durch das Kaiserliche Hof-Postamt“ durchlief er dieses, wie ein rückseitiger Durchgangsstempel belegt.

Briefe bis einschl. 15 g mit Nachnahme (Vorzeigegebühr)

Das Porto für Briefe der 1. Gewichtsstufe betrug 10 Pf. Ab dem 1. Juni 1890 wurde bei Nachnahmen nur noch 10 Pf. Vorzeigegebühr berechnet, unabhängig von Entfernung und Höhe der Nachnahmesumme. Häufig nutzten Behörden diese Möglichkeit, um Auslagen und Gebühren zu erheben.

Nachnahme einer Firma, um 70 Pf. per Post einzuziehen. Aufgrund der deutlichen Verbilligung ab dem 1. Juni 1890 wurde die Möglichkeit der Nachnahme sehr häufig benutzt.

Bahnhofsbriefe über 15 g bis einschl. 250 g

Bahnhofsbriefe sind durch Generalverfügung Nr. 132 vom 27. Mai 1874 im Amtsblatt 1874, Seiten 237ff., mit dem Betreff „Aushändigung von Briefen auf dem Bahnhofe unmittelbar nach Ankunft der Eisenbahnzüge“ mit Wirkung vom 1. Juli 1874 als Versuch eingeführt worden. Der Versuch hatte eine lange Lebensdauer. Erst mit Wirkung vom 1. Juni 1889 wurde die Leistung mit dem § 21a in die Postordnung vom 8. März 1879 aufgenommen.

Bahnhofsbriefe waren sehr auffällig mit einem roten Rand zu kennzeichnen. Die Briefe mussten von ein und demselben Absender ausgehen und an ein und denselben Empfänger gerichtet sein. Sie wurden am Bahnhof meist direkt an einem bestimmten Zug aufgegeben und am Bestimmungsort auch wieder direkt am Zug entgegengenommen, wobei für den Empfänger ein Ausweisschreiben ausgestellt wurde. Für die Dienstleistung dieser schnellen Beförderungsmöglichkeit der Post musste eine Gebühr von 12 Mark pro Monat im Voraus erlegt werden. Sehr häufig machte Zeitungen von dieser Möglichkeit Gebrauch, um eilige Meldungen zu befördern. Auf die Ausführungen zum Bahnhofsbrief bei der Portostufe 10 Pf. wird zusätzlich verwiesen.

Der obige Brief wurde mit zwei Marken zu 10 Pf. der Ausgabe Pfennige, der untere mit der folgenden Ausgabe Pfennig freigemacht.

Selten ist die Frankatur mit der 20-Pf.-Marke. Auf fast allen bekannten Bahnhofsbriefen wurde die Frankatur mit zwei 10-Pf.-Marken vorgenommen.

Drucksachen über 250 g bis einschl. 500 g

Bei Drucksachen der höheren Gewichtsstufen liegen fast ausschließlich Adressträger und keine kompletten Briefe vor. Sehr gut ist dies bei diesem Beleg zu sehen. Auf das Packpapier wurde ein Aufkleber mit der Empfängeradresse aufgeklebt, übergehend dazu die drei Freimarken der Pfennig-Serie.

Buchhandlungen verschickten häufig Drucksachen mit höherem Gewicht, da Bücher o. ä. im Normalfall nicht in einen Briefumschlag passten. Die Drucksache wurde mit einem waagerechten Paar der 10-Pf.-Marke der Serie Krone/Adler korrekt freigemacht.

Drucksachen über 100 g bis einschl. 250 g mit Nachnahme

Drucksachen mit Zusatzleistungen sind nicht häufig. Mit diesem Umschlag wurden „Postkarten mit Genrebildern“ verschickt. Auf den weitgehend vorgedruckten Umschlag wurde noch der Adressträger aufgeklebt. Das Porto für die Drucksache betrug 10 Pf. zuzüglich 10 Pf. Vorzeigegebühr, verklebt mit einer 20-Pf.-Krone/Adler-Marke.

Warenproben / Muster ohne Wert über 250 g bis einschl. 350 g

Bis zum 31. Dezember 1898 lag das Höchstgewicht für Mustersendungen bei 250 g. Erst ab dem 1. Januar 1899 war es gestattet, auch Muster mit einem Gewicht bis zu 350 g zu verschicken, dann mit dem doppelten Porto von 20 Pf.. Diese Belege sind naturgemäß selten, da die Krone/Adler-Serie bereits kurz darauf außer Kurs gesetzt wurde.

Bei manchen Mustersendungen konnten die Stempel nicht klar abgeschlagen werden, da der Inhalt dies erschwerte oder sogar unmöglich machte. Der Postbeamte behalf sich bei diesem Beleg damit, dass er die Marke handschriftlich entwertete und zusätzlich den Stempel auf einem separaten Blatt abschlug, ausschnitt und aufklebte.

Briefe über 15 g bis einschl. 250 g mit Zustellungsurkunde

Nach der Postordnung waren beim Versand von Briefen mit Postzustellungsurkunde – bis 30.9.1879 Behändigungsschein bzw. Insinuationsdokument – Briefporto, Zustellungsgebühr und Porto für die Rücksendung der Zustellungsurkunde an den Absender zu zahlen. Das Briefporto betrug 5, 10, oder 20 Pf., die Zustellungsgebühr 10 Pf. bzw. ab 1.10.1879 = 20 Pf. und die Rücksendung der Urkunde kostete 10 Pf. Eine Rücksendung im Ort erfolgte portofrei. 

Porto und Gebühren für Briefe mit Behändigungsschein waren entweder sämtlich vom Absender oder vom Empfänger zu tragen. Wollte der Absender die Gebühren tragen, zahlte er zunächst nur das Briefporto für den zuzustellenden Brief. Ein solcher Brief der 2. Gewichtsstufe zum Porto von 20 Pf. liegt hier vor. Die anderen Beträge wurden nach vollzogener Zustellung beim Absender eingezogen. 

Behändigungsschein bzw. Insinuationsdokument bis 30.9.1879, wenn der Empfänger Porto und Gebühren zahlte

Frankierte Zustellungsgebühr von 10 Pf. und Porto für die Rücksendung der Urkunde von ebenfalls 10 Pf. auf Insinuationsdokument und Post-Behändigungsschein.Beide waren neben dem Porto für den zuzustellenden Brief vom Empfänger der Briefe erhoben worden. Das Porto für den zugestellten Brief wurde aus buchungstechnischen Gründen nicht frankiert, sondern in der Buchführung der Post zwischen Absende- und Empfängerpostamt verrechnet.

Die Freimarken des unteren Scheins sind entwertet mit einem seltenen nachverwendeten sächsischen Rahmenstempel der Briefsammlung EHRENHAIN, die erst im Dezember 1865 eröffnet worden war und ein ihrem Status entsprechend geringes Postaufkommen hatte.

Üblicherweise wurden die Behändigungsscheine mit zwei 10-Pf.- oder einer 20-Pf.-Marke frankiert. Die vorliegende Kombination von zwei 5- und einer 10-Pf.-Marke ist ungewöhnlich.

Postzustellungsurkunde für eine Zustellung im Ort ab 1.10.1879, wenn der Absender Porto und Gebühr bezahlte

Wenn der Absender Porto und Gebühren der Zustellung zahlen wollte, frankierte er den zuzustellenden Brief mit der Ortsbestellgebühr von 5 Pf. Die Zustellungsgebühr von 20 Pf. wurde erst bei Rückgabe der Postzustellungsurkunde von ihm erhoben und durch Verkleben einer Freimarke zur Postkasse verrechnet. 

Rückscheingebühr auf dem Schein verklebt

Die Gebühr für einen Rückschein betrug 20 Pf. und war im Voraus zu entrichten. Der Rückschein wurde vom Aufgabepostamt beigegeben. Die über eine Freimarke verrechnete Gebühr konnte daher auf dem Brief oder dem Rückschein selbst verklebt werden. Es wurde fast ausschließlich von der letztgenannten Möglichkeit Gebraucht gemacht.

Das war möglich bis 30. Juni 1892, da in der ab 1. Juli 1892 geltenden Neufassung der Postordnung vorgegeben wurde, dass ein Rückschein immer vom Empfängerpostamt ausgestellt und beigegeben werden musste. Die Gebühr musste ab diesem Zeitpunkt zwingend bei der Absendung auf dem Brief verklebt werden, da der Rückschein bei Aufgabe des Briefes noch nicht beigefügt war. 

Laufschreiben (Nachforschungsauftrag)

Laufschreiben waren Nachforschungsaufträge nach Postsendungen, die vom Absender oder Empfänger als nicht angekommen reklamiert wurden. Es musste eine Gebühr von 20 Pf. für den Auftrag bezahlt werden. Je nach Sendungsart musste die Gebühr vor bzw. nach der Suche bezahlt werden. Sollte sich ein Verschulden der Reichspost herausstellen, wurde die Gebühr erstattet.

Ein Postbeamter a. D. aus Homberg an der Ohm schrieb im September 1879 einen Laufzettel unter Beifügung eines entsprechenden Posteinlieferungsscheines an das Postamt in Ziegenhain, wohin die Sendung gerichtet war:

Am 29ten April d. J. gab ich einen Werthbrief von 377 Mk. 18 Pf unter der Adresse: Herrn Baron von Schenk zu Loßhausen bei Ziegenhain zur Post, welcher nach einer mir zugekommenen Anzeige nicht in dessen Hände gekommen sei („sei“ wurde mit „ist“ überschrieben). Ich bitte um gef. Erlaß eines Laufzettels und Nachweisung über den Verbleib des Briefes.

Homburg a. d. Ohm, d. 15ten Septbr. 1879

Engels Postverwalter a. D.

Das Kaiserliche Postamt in Mosbach fertigte einen Laufzettel für eine Postanweisung über 9 Mark und 35 Pfennig aus. Der Absender reklamierte, dass er noch keine Quittung des Empfängers erhalten hatte und bat um die Zusendung dieser Empfangsbestätigung.

Postanweisungen bis 100 Mark

Formular für eine Postanweisung über 78 Mark. Diese Formulare, die beim Verkauf bereits postseitig mit Marken beklebt worden waren,  waren die Vorläufer der später verausgabten Ganzsachen. Nach deren Ausgabe ab 1. Juli 1880 wurden sie noch aufgebraucht.

Postanweisungsformular A 6, das 1886 eingeführt wurde. Der maximale Betrag von 100 Mark wurde fast erreicht.

Blanko-Postanweisungsformular, freigemacht mit einem senkrechten Paar der 10-Pf.-Krone/Adler-Marke. Diese Art der Frankierung ist nicht sehr häufig.
Im März 1893 kündigte die Reichspost an, dass ab dem 1. April 1893 Bezirksstempel zu verwenden seien statt der handschriftlichen Eintragung des Bezirks. Ordnungsgemäß wurde der Aufgabebezirk hier eingedruckt „16 Erfurt 1″.

Postanweisungsformular A 9, hier wurde der Aufgabebezirk „29 Mgb.-Buckau“ eingedruckt.

Formular A 8 über 49,50 Mark. Ungewöhnlich ist, dass die Anweisung im Ortsverkehr ausgeführt wurde, zumal Saales keine große Stadt war. Meist wurden Zahlungen im Ort durch Boten erledigt.

Paketkarte für Soldaten

Paket mit privater Vignette „Soldatenbrief“.

Die ermäßigte Gebühr galt für Pakete bis 3 kg ohne Unterschied der Entfernung für Soldaten bis einschließlich zum Feldwebel aufwärts. Das galt nur für Pakete an Soldaten!
Das Paket wurde am 21. Februar 1886 von Hedersleben nach Berlin geschickt und mit 20 Pf. freigemacht. Da der Adressat Kanonier war, kam der Absender in den Genuss der Portoermäßigung.

Verzollungsgebühr für Pakete

Bestimmte vom Ausland eingehende Pakete waren zollamtlich noch nicht endgültig bearbeitet und mussten nach dem Post-Zollregulativ einer sog. Schlussabfertigung unterzogen werden. In einem solchen Falle wurde dem Adressaten die Paketadresse zugestellt, worauf er sich zum Zollamt zu begeben und der Untersuchung seines Paketes beizuwohnen hatte. 

Es gab jedoch Fälle, in denen ein Beamter der Postverwaltung gegen eine Entschädigung die Vertretung des Empfängers bei der Zollabfertigung übernehmen konnte. Das ist bei dem zu der italienischen Paketkarte gehörigen Paket geschehen. Die Zollabfertigung fand in Offenburg statt, dann wurde das Paket zum Bestimmungsort Schonach geleitet. 
Die Gebühr von 20 Pf. für diese Amtshandlung beinhaltete die Verzollung und Bestellung des Paketes. Nach anschließender Aushändigung und Einzug des Betrages wurde dieser über eine Freimarke verrechnet.