Zeitungssachen

Auf der Homepageseite „Veröffentlichungen – Portostufen – 10 Pf.“ sind Möglichkeiten dar- gestellt, wie Zeitungssachen mittels verschiedener Vordrucke verschickt wurden. Das wurde durch den Artikel „Aktuell Nr. 226“ auf dieser Seite ergänzt.

Bei den Portostufen ist an erster Stelle ein mit einer 10-Pf.-Marke Mi.-Nr. 33 frankiertes Formblatt „Postkarte“ zu sehen, wie es eigens für den Gebrauch der Postanstalten hergestellt und in der Regel unten links mit dem Aufdruck „Postsache“ bedruckt wurde. Das genannte Beispiel zeigt eine solche Dienstpostkarte ohne Eindruck mit rückseitigem Vordruck für Zeitungssachen.

Es gab jedoch auch vereinzelt amtliche Postkarten mit der Formularnummer „C. 154“
(Hanspeter Frech, Postkarten-Handbuch 2. Auflage 1915, Postkartenformular Nr. 42, S. 387)
mit entsprechendem rückseitigem Zudruck, um das für das Bestellschreiben eingenommene Franko mittels Verklebung einer Freimarke von 10 Pf. zu verrechnen.

Die Entwertung der Freimarke erfolgte mit einem Gitterversuchsstempel LUDWIGSLUST * * a / 1.4.91. 7-8N.

Die Bestellung ist an das Postzeitungsamt Berlin gerichtet, welches mit der Wahrnehmung der Geschäfte einer Verlagspostanstalt für sämtliche in Berlin erschienenen und zum Inlandsvertrieb angemeldeten Zeitungen und Zeitschriften sowie für verschiedene Gesetz- und Verordnungsblätter betraut war.

Insoweit handelt es sich nur um eine andere Vordruckvariante. Erstaunlich dabei ist aber, dass der amtliche Postkartenvordruck C. 154 ohne Wertstempel zum Preis von 5 Pf. für je 10 Stück bei sämtlichen Postanstalten und verschiedenen anderen amtlichen Verkaufsstellen verkauft wurde. Mit jedem verschickten Vordruck dieser Art verzichtete die Reichspost somit auf einen halben Pfennig.

Manfred Wiegand wiegand.manfred@web.de