Der Aufgabeort BRENNET (OPD Konstanz/Baden) und der Zielort BRUGG in der Schweiz waren in direkter Linie weniger als 30 km voneinander entfernt. Aus diesem Grund konnte der begünstigte Grenzrayon‐Tarif zur Anwendung kommen. Die Sendungsart Wertbrief wurde 1886 von der Fahrpost an die Briefpost abgegeben. 

Das Porto errechnet sich wie folgt:

a) Briefgebühr (10 Pf. je 15 gr.) hier 4. Gew.‐Stufe (54 gr.) 40 Pf.

b) obligatorische Einschreibgebühr (keine Ermäßigung) 20 Pf.

c) Versicherungsgebühr (keine Ermäßigung)
8 Pf. je 300 Franken Wertangabe oder Teilen davon 75 Pf.

Die Begünstigung betraf also nur die reine Briefgebühr, für je 15 gr. oder Teilen davon, waren statt 20 Pf. beim „normalen“ Auslandsbrief im Grenzverkehr lediglich 10 Pf. zu entrichten. Das Vorliegen einer Mischfrankatur der Freimarkenausgaben Pfennig und Krone/Adler erhöht zusätzlich den Reiz des Beleges.

Hans Schneider