Es werden zwei identisch gestaltete Briefumschläge gezeigt, die mit verschiedenen Maschinenstempeln entwertet wurden. In die gestalteten Umschläge wurden die Freimarken eingeklebt.
Die Belege sind zwar mit Germania-Marken freigemacht, liegen aber zeitlich noch in der Gültigkeit der Krone/Adler-Ausgabe.

Briefumschlag mit dem Bickerdike-Maschinenstempel BP-1-IIb aus Berlin vom 27.12.1901. Der Stempel ist belegt von Januar 1901 bis November 1904.
Die 3-Pfennig-Germania-Reichspost-Marke wurde sehr sorgfältig eingeklebt.

Ein Brief aus Berlin vom 24.5.1902 nach Grossenhain, der weitergeleitet wurde nach Dresden.
Entwertet wurde die eingeklebte Freimarke mit dem Columbia-Maschinenstempel CF-1 I, bekannt von Oktober 1901 bis August 1903.
Die beiden gezeigten Briefe sind von der Gestaltung her identisch. Links ist der Hinweis auf den Gebrauchsmusterschutz und rechts ein Zierrahmen zum Einkleben der Freimarke.
Der Entwerfer dieses Umschlages hat sich seine Idee schützen lassen mit einem sog. Gebrauchsmusterschutz. Der kaiserliche Adler links oben und darunter die Inschrift „D. R. G. M. 152587.“ belegen dies. Unter dieser Nummer wurde das Gebrauchsmuster bei der Behörde registriert.
Gebrauchsmusterschutz

Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und ein Schutzrecht des gewerblichen Rechtsschutzes.
Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) geringer geworden. Ende 2017 standen in Deutschland 81.001 Gebrauchsmuster in Kraft, 13.299 Neuanmeldungen sind in diesem Jahr erfolgt.
Infolge der zunehmenden Industrialisierung und des gesteigerten Warenverkehrs, vor allem aber im Zuge zunehmender wirtschaftlicher Interessenwahrnehmung auf nationalstaatlicher Ebene, entstand nach der Reichsgründung, ähnlich wie schon ein Gesetz zum Geschmacksmusterschutz (1876) auch die Dekretierung eines Gebrauchsmusterschutzes.
Ein Reichsgesetz vom 1. Juni 1891 schuf für das Deutsche Kaiserreich die rechtlichen Voraussetzungen, sodass das Kaiserliche Patentamt am 1. Oktober 1891 das „Deutsche Reichs-Gebrauchsmuster“ einführte. Zahlreiche Produkte wurden so zwischen 1891 und etwa 1945
mit der Kennzeichnung D.R.G.M. versehen, oft unter Hinzufügung der Musternummer, die es heute erlaubt, die Entstehungszeit mancher materiell überlieferter historischer Geräte auf ein bestimmtes Jahrzehnt einzugrenzen.
Auch einige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg war diese Kennzeichnung in Westdeutschland noch üblich. Die Abkürzung lautete dann nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland „D.B.G.M.“ (Deutsches Bundes-Gebrauchsmuster).
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster
Manfred Schmitt, manschmitt@t-online.de
