Postanweisungen an Soldaten waren bis zu einem Höchstbetrag von 15 Mark ermäßigt. Die Postanweisung musste aber entsprechend gekennzeichnet sein, also den Vermerk „Soldatenbrief, eigene Angelegenheit des Empfängers“ tragen. 

Abgebildet ist eine Postanweisung über die Summe von 10 Mark, am 31.7.1880 in Weimar nach Schwäbisch Gmünd aufgegeben.

Der Empfangsschein ist sowohl vom Empfänger als auch dessen Vorgesetzten unterschrieben.

Postanweisungen an Soldaten sind selten und mit dem dazugehörigen Empfangsschein kaum zu finden.

Aleks Predojevic, aleks.predojevic@googlemail.com