Postanweisung – Bestellgeld verklebt

Postanweisungsformulare mit der 20-Pfennig-Krone/Adler-Marke eingedruckt, Formulare A8 – A12, sind nicht selten.

Mit dem Postanweisungsformular A8 wurden 17.März 1892 von Merzig nach Busendorf 1 Mark und 98 Pfennig transferiert.

Die Gebühr betrug 20-Pfennig bis zum Betrag von 100 Mark. Diese Gebühr war durch die 20-Pfennig-Postanweisung bezahlt.

Auf der 20-Pfennig-Postanweisung ist zusätzlich noch eine 5-Pfennig-Krone-Adler-Marke verklebt,

was einen ungewöhnlichen Gesamtbetrag von 25-Pfennig ergibt.

Oben steht „frei mit Bestellgeld“ , das mit der 5-Pfennig-Marke der Serie Krone/Adler beglichen wurde.

Verklebte Bestellgebühren sind nicht häufig.

Auszug aus der Postordnung von 8. März 1879, gültig vom 1.4.1879 bis 30.6.1892

§.32. Bestellung.

VI Für die Ueberbringung von Postanweisungen nebst dem dazu gehörigen Geldbeträgen im Ortsbestellbezirke wird für jede Postanweisung eine Gebühr von 5 Pf. erhoben.

Die Postanweisung wurde in Fremmersdorf/Saar am 17. März 1892 / 8-12N aufgegeben und an das übergeordnete Postamt in Merzig geliefert.

In Merzig entwertet am 17. März 1892 / 11-12N.

Der Eingangsstempel wurde korrekt oben rechts in Busendorf am nächsten Tag abgeschlagen.

Manfred Schmitt