Portofreiheit der KAISERL. DEUTSCHEN OBER-POSTDIRECTION BERLIN
Diese Postkarte wurde als Postsache mit einer Papieroblate beklebt um die Portofreiheit zu belegen.
Der Gitterversuchsstempel BERLIN.C. * 2 e vom 05.02.1889 wurde auf die Oplate übergehend abgeschlagen.
Bei dieser Postkarte der Ober-Post-Direction wurde statt einer Papieroplate ein Innnendienststempel abgeschlagen und mit dem Gitterversuchsstempel BERLIN.C. * 1 * vom 19.02.1889 auf Innendienststempel übergehend entwertet.
Manfred Schwarz, schwarzmanfred@gmx.de