Mit der Paketkarte wurde ein eingeschriebenes Paket in „Königl. Angel.“ von Dresden nach Berlin verschickt. Es war gerichtet „An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius“, der von 1870-1879 und von 1882-1893 Abgeordneter im Preußischen Abgeordnetenhaus war. Auch war er 10 Jahre Reichstagsabgeordneter und von 1879-1890 preußischer Landwirtschaftsminister.

Die Karte aus Dresden trägt oben rechts einen Absenderstempel „S.M.D. (= Seiner Majestät des) Königs Privatvermögensverwaltung“, der das sächsische Wappen beinhaltet. Da die Paketkarte von 1885 ist, handelte es sich beim Absender um eine Institution des Hauses Alberts von Sachsen, der von 1873 bis zu seinem Tode im Jahre 1902 sächsischer König war.

Bildquelle:

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Er gehörte zu den Deutschen Fürsten, denen nach § 1 des „Gesetzes, betreffend die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes“ vom 5.6.1869, welches später Reichsrecht geworden war, die „Befreiung von Portogebühren in dem bisherigen Umfange“ zustand. In den Ausführungsbestimmungen (Regulativ über die Portofreiheiten) zum Gesetz heißt es dazu u. a.: „Die genannten Allerhöchsten Herrschaften genießen daher in persönlichen Angelegenheiten und in Angelegenheiten Allerhöchstihrer Vermögensverwaltung unbeschränkte Porto- und Gebührenfreiheit für abgehende und ankommende Postsendungen innerhalb des Norddeutschen Postgebiets.“ Im weiteren ist im Regulativ ausgeführt, dass sich die Portofreiheit nicht nur auf persönlich abgesandte oder unter ihrer persönlichen Adresse eingehende Sendungen bezog, sondern auch auf Sendungen, welche die „Haus-Ministerien (resp. die mit den betreffenden Funktionen beauftragten Central-Stellen) … in Angelegenheiten der Allerhöchsten Herrschaften ablassen und empfangen“. Alle Sendungen dieser Art mussten mit der Bezeichnung „Königliche Angelegenheit“ versehen sein.

Der Versand von Paketen per Einschreiben war zulässig, kommt aber sehr selten vor. Er war ab 1.1.1872 zugelassen worden (§ 17 Abs. I Post-Reglement vom 30.11.1871), jedoch wurde von der gegebenen Möglichkeit so gut wie kein Gebrauch gemacht, da die Haftungsbestimmungen für Pakete ausreichenden Schadensersatz bei Beschädigung oder Verlust vorsahen. Daher waren an den Paketschaltern der Postämter auch keine Einschreibezettel vorhanden. Zur Kenntlichmachung war das Wort „Einschreiben“ rot zu unterstreichen und die Karten mit einem roten Wertpaketzettel zu bekleben.

Rückseitig befindet sich neben den üblichen Ausfertigungs- und Quittungsvermerken ein Ausgabestempel BERLIN, C. ⊏ 1 d 6/8 85 1-7V. (KBHW 175) mit Datumsfehleinstellung 6/8 statt 16/8. Es handelt sich dabei um einen aptierten Franco-Stempel, bei welchem der untere Teil des F- Schenkels entfernt wurde. Weiterhin ist ein Bestellstempel BERLIN, C. *1 ee abgeschlagen (KBHW 203).

Die Karte ist leider aufgrund von Bügen und Rissen, die teilweise gestützt sind stärker lädiert. Aber in Anbetracht ihrer Besonderheiten ist sie m. E. durchaus als sammelwürdig anzusehen.

Manfred Wiegand, Göttingen wiegand.manfred@web.de