Laufschreiben waren Nachforschungsaufträge nach Postsendungen, die vom Absender oder Empfänger als nicht angekommen reklamiert wurden und gehören zu den seltensten Innendienstbelegen. Sie sind bis heute nur in wenigen Exemplaren bekannt geworden. Bis Mitte der 1890er Jahre erfolgte die Ausfertigung solcher Schreiben handschriftlich, danach gab es auch entsprechende Vordrucke. Nachfolgendes Beispiel zeigt ein handschriftliches Laufschreiben des kaiserlichen Postamtes Steinsfurth an das kaiserliche Postamt in Heidelberg vom 6.8.1892, welches sich auf Nachforschungen für einen Brief mit Wertangabe über 1580,50 Reichsmark bezieht.

Im §47 der Postordnung vom 11.6.1892 wurde unter den Abschnitten I bis IV die Handhabung von Laufschreiben geregelt. Sofern sich ein Laufschreiben nicht auf gewöhnliche Briefe, Postkarten, Drucksachen oder Warenproben bezog, war die zu erhebende Gebühr von 20 Pfennig, den Bestimmungen des Absatzes III entsprechend, im Voraus zu erheben, was hier der Fall war und durch das Verkleben einer 20-Pfennig-Marke der Ausgabe Krone/Adler erfolgt ist.

Der Text des Laufschreibens lautet:

Ein am 2. Juli d.J. vom Gemeinderechner Klein in Kirchardt aufgelieferter Geldbrief mit 1580 M 50 Pf., Gewicht 63½ Gr. an die Kreiskasse in Heidelberg soll nicht an seine Adresse gelangt sein. 

Betreffender Geldbrief wurde am 3. Juli d.J. von der Bahnpost 27 im Zug 124 1226 N. dorthin überwiesen. 

Um gefälligen Ablieferungsnachweise wird ergebenst ersucht. 

Postamt III

Unterschrift

Den Empfang des vorbezeichneten Geldbriefes bescheint (soll sicher heißen: bescheinigt) 

Heidelberg, 7. August 1892 

J. Hafner

Heidelberg, 8.8.1892

K.(urzer) H.(and) mit vorstehender Empfangsbescheinigung ergebenst zurück. 

Postamt I

Unterschrift

Sven Heise

svenheise@outlook.de