Geschäftspapiere per Einschreiben nach Frankreich 

 Es handelt sich um einen eingeschriebenen Brief nach Epernay/Frankreich, der Geschäftspapiere enthielt. Geschäftspapiere waren Schriftstücke und Urkunden, welche nicht die Eigenschaft einer eigentlichen, persönlichen Korrespondenz hatten. Sie mussten offen versandt werden. 

Für den Versand von Geschäftspapieren ins Ausland waren 5 Pfennig für je 50 Gramm mindestens aber 20 Pfennig zu entrichten. Hinzu kam die Einschreibgebühr in Höhe von 20 Pfennig. 

Frankiert ist der Umschlag mit einem Viererblock und einem Einzelstück Mi.‐Nr. 45b sowie einer Mi.‐Nr. 49b. Entwertet mit einem Gitterstempel CASTROP * 1 * 28.5.94 7‐8N 

Herrn Graber an dieser Stelle vielen Dank für seinen Artikel im ArGe‐Heft Nr. 39, durch den ich letztendlich auf die Seltenheit der Portostufe aufmerksam geworden bin. 

Andreas Roth