Der hier gezeigte Brief wurde am 15. Juli 1892 in Karlsruhe aufgegeben und traf am 17. Juli 1892 in Scheveningen (Holland) ein. Zu diesem Zeitpunkt genossen Mitglieder der deutschen Fürstenhaäuser im Inland Portofreiheit.

Die Portofreiheit der Sendung musste dem ausführenden Beamten allerdings angezeigt werden, was nicht selten durch den Abschlag eines Stempels erfolgte. Im vorliegenden Fall zeigt ein zweizeiliger Rahmenstempel an, dass es sich um eine Grosherzogliche Angelegenheit handelt.

Aufgegeben wurde die Sendung durch die Generalintendanz der Grossh. Civilliste, wie das rückseitig angebrachte Siegel belegt. Die Adressaufschrift des Briefes lautet: Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgrossherzog Friedrich von Baden in Scheveningen / Holland / „Hôtel d’Orange“.

Im Gegensatz zu Inlandssendungen unterlagen Sendungen ins Ausland jedoch nicht der Portofreiheit und waren von der Reichspost wie gewöhnliche Sendungen zu behandeln. Das Briefgewicht betrug 70 Gramm, wie durch den ausführenden Beamten links oben vermerkt wurde. Daher musste die Sendung als ein Auslandsbrief der 5. Gewichtsstufe bis 75 Gramm frankiert werden. Das Porto betrug eine Mark. Die Darstellung des Portos erfolgte durch fünf 20-Pfennig-Marken der Krone/ Adler-Ausgabe (48 d). Auslandsbelege in dieser Kombination sind nicht häufig.

Andreas Uhr, Hamburg

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