Dienstsiegelabschläge kennen wir in erster Linie von Poststücken, die im Inneren Dienst der Deutschen Reichspost bearbeitet wurden. Oftmals wurde bei Zustellungsurkunden neben der Unterschrift für die ordnungsgemäße Zustellung das Dienstsiegel abgeschlagen. Auch bei Postsendungen, welche durch das Post‐ oder Telegrafenamt selbst in Verkehr gebracht wurden (Postsachen, Telegrafensachen), wurde oftmals ein Abschlag des Dienstsiegels als Portofreiheitsvermerk nebengesetzt. 

 Für Postdienstleistungen wie Laufschreiben, o.ä. gab es Innendienst‐Formulare und eine Gebühr musste vom Auftraggeber des Postdienstes entrichtet werden. Da diese Formulare normalerweise den internen Verkehr der Postämter nicht verließen, wurde auch hier ein Dienstsiegel direkt auf die Freimarken, welche für die entrichteten Gebühren verklebt wurden, aufgesetzt. 

 Da die Gebühren für die gebräuchlichsten Postdienste 20 Pfennig betrugen, kommt ein Dienstsiegelabschlag am häufigsten auf einer 20 Pfennig‐Marke vor. Alle anderen Wertstufen mit Dienstsiegelabschlägen sind weitaus seltener. Vor allem sind die kleinen Wertstufen zu 2, 3 oder 5 Pfennig kaum mit Entwertungen durch Dienstsiegel bekannt. 

Dirk Schmietendorf