Bei nicht frankierten oder unterfrankierten Poststücken wurde in allen Ländern Nachporto erhoben. Die allgemeinen Bedingungen wurden nach Bestimmungen des „Allgemeinen Postvereins“ angewandt. Da die Weltpostsprache französisch war, sollte der Fehlbetrag von der Absendepostanstalt in Centimes und zwar oben rechts neben der Frankatur angebracht werden. Im Empfängerland wurden die Centimes dann in die Landeswährung umgerechnet. Die Umrechnung war teilweise recht schwierig, außer bei den Mitgliedsländern der „Lateinischen Münzunion“.

Die Mitgliedsländer der „Lateinischen Münzunion“ Frankreich, Belgien, Italien, die Schweiz und Griechenland bildeten eine Währungsunion, die vom 23. Dezember 1865 faktisch bis 1914 und formal bis zum 31. Dezember 1926 bestand. Im Laufe der Zeit traten noch andere Länder bei; einige Länder hatten die gleichen Währungseinheiten, ohne jedoch der Münzunion anzugehören.

Diese Währungseinheiten, die im Verhältnis von 1:1 zueinander standen, waren der Franc zu 100 Centimes in Frankreich und Belgien, der Franken zu 100 Rappen in der Schweiz, die Lira zu 100 Centesimi in Italien und die Drachme zu 100 Lepta in Griechenland.

Brief vom 13. Februar 1878 von Liegnitz nach Lausanne, kurz vor Einführung der Portomarken.

Die „12″ neben der Marke zeigt den Fehlbetrag in Centimes = Rappen an.

Die rote „40″ ist das in der Schweiz fällige Nachporto von 40 Rappen (doppelter Betrag des Fehlportos von 20 Pfennig = 40 Pfennig x 1,25 für Schweizer Währung = 50 Rappen, abzüglich der verklebten Marke von 10 Pfennig = 12,5 Rappen = 37,5 Rappen, aufgerundet auf 40 Rappen).

Nach der Verfügung vom 23. April 1878 wurden erstmals spezielle Taxmarken zum 1. Juli 1878 in der Schweiz eingeführt, die zusätzlich zum taxierten und notierten Porto verklebt werden mussten.

Brief von Hamburg nach Zürich vom 23. Oktober 1878.

Die rote „40″ ist das in der Schweiz fällige Nachporto von 40 Rappen (doppelter Betrag des Portos von 20 Pfennig = 40 Pfennig x 1,25 für Schweizer Währung = 50 Rappen, abzüglich der verklebten Marke von 10 Pfennig = 12,5 Rappen = 37,5 Rappen, aufgerundet auf 40 Rappen).

Der 2-zeilige Rahmenstempel „Unzureichend frankiert / aus dem Briefkasten“ war ein Hinweis des Postbeamten, dass der Brief nicht am Postschalter aufgeliefert worden war, das heißt, er war nicht schuld an der Unterfrankierung!

Die ab dem 1. Juli 1878 in der Schweiz eingeführten Portomarken, wurden hier ordnungsgemäß verklebt. Zusätzlich wurde das fällige Porto immer in rot ausgeworfen.

Der Brief vom 23. Oktober 1878 zeigt eine recht frühe Verwendung der Portomarken!

Manfred Schmitt