Beide Briefe sind aus dem Ausland nach Deutschland geschickt worden, allerdings mit deutschen Marken frankiert.
Deutsche Marken waren im Ausland nicht postgültig! (Als Ausnahme sind lediglich die Antwort- karten zu nennen, bei denen das Porto bereits im Voraus bezahlt war.)
Der Weltpostvertrag von Wien vom 4. 7. 1891, gültig ab 1. 7. 1892, Artikel 11:
1. Die Frankirung der Sendungen kann nur mittelst der im Aufgabelande für die Privatkorres- pondenz gültigen Postwertzeichen bewirkt werden. Jedoch werden die Antwort-Postkarten, auf welchen sich Postwerthzeichen des Ursprungslandes dieser Karten befinden, als gültig frankiert angesehen.
Der Brief mit 2x Mi.-Nr. 47 ist in Patras in Griechenland am 11. Juni 1891 aufgegeben und über Brindisi nach Berlin geschickt worden an Firma Oscar Hirsch & Co. Die Adresse ist vorgedruckt. Somit ist davon auszugehen, dass ein Vertreter dieser Firma Blanko-Umschläge mit sich führte.
Im Prinzip war das Porto mit 20 Pfennig für einen Brief der 1. Gewichtsstufe von Deutschland nach Griechenland korrekt, allerdings nur, wenn der Brief aus Deutschland verschickt worden wäre.
Ordnungsgemäß hat ein Postbeamter ein „T“ für Taxe = Nachporto abgeschlagen. Es ist allerdings keinerlei Austaxierung zu erkennen, sodass auch vermutlich kein Nachporto kassiert wurde.
Der Brief aus England, in London aufgegeben, trägt ebenfalls eine vorgedruckte Adresse, sodass auch hier von vorbereiteter Geschäftspost ausgegangen werden kann.
Die Frankatur beträgt ebenfalls 20 Pfennig, hier Mi.-Nr. 48. Bei diesem Beleg wurde handschriftlich „Germany“ ergänzt. Eine Taxierung fand offenbar weder in England noch in Deutschland statt.
Manfred Schmitt