Ein unscheinbarer Beleg


Auf den ersten Blick wirkt diese Karte ganz unscheinbar: Mit einer 3 Pfennige Marke Mi. Nr. 31 frankiert wurde sie als sogenannte offene Geschäftskarte zum Drucksachenporto versandt.

Erst auf den zweiten Blick kommt ihre Besonderheit zum Vorschein: Die Ankündigung des Vertreterbesuchs ist auf die Anschriftseite gedruckt. Dies wurde bereits im Herbst 1875 verboten und kann daher maximal 9 Monate mit Pfennige-Marken vorkommen. Wie im Postblatt vom September 1875 zu lesen ist, war ab diesem Zeitpunkt nur noch die Adresse auf der Vorderseite zulässig; alle anderen Mitteilungen waren auf der Rückseite anzubringen.

So eine seltene Karte kann man heute noch in den Wühlkisten auf den Tauschtagen finden. Viel Glück!

Übrigens, die Arge Krone-Adler bietet einen Reprint der Postblätter von 1874-1902 an; es lohnt sich, darin zu schmökern.

Ralf Graber