Wertbrief mit Verstößen gegen Vorschriften


Die Postordnung, die am 18. Oktober 1874 veröffentlicht wurde und ab 1. Juli 1875 in Kraft trat, bestimmte:

§ 10 Absatz 1: „Briefe mit Werthangabe . . . müssen mit einem haltbaren Umschlage versehen, und mit mehreren, durch dasselbe Petschaft in gutem Lack hergestellten Siegelabdrücken dergestalt verschlossen sein, daß eine Verletzung des Inhalts ohne äußerlich wahrnehmbare Beschädigung des Umschlags oder des Siegelverschlusses nicht möglich ist“.

Aus diesem Grunde mussten die Marken mit deutlichem Abstand verklebt werden, damit eine mögliche Manipulation nicht verborgen werden konnte. Gegen diese Vorschrift ist hier verstoßen worden. Die Marken sind direkt nebeneinander verklebt worden. Außerdem sollten möglichst wenige Marken, d.h. vorwiegend hohe Werte verklebt werden. Auch gegen diese Bestimmung wurde hier verstoßen, denn 2 Marken à 20 Pfennig ergeben den gleichen Wert!

Man sieht, auch damals wurden Fehler begangen.

Der Brief ist entwertet mit dem seltenen 3-zeiligen Rahmenstempel ohne Uhrzeit von Schwarzenau. Rahmenstempel ohne Uhrzeit sind recht selten.

Das Wertbriefporto setzt sich zusammen aus
Entfernungsporto: bis 10 Meilen                                             20 Pfennig

+
Versicherungsgebühr:
5 Pfennig à 300 Mark oder angefangener Betrag                    20 Pfennig
Gesamt                                                                                    40 Pfennig

Das Pendant zum oben gezeigten Brief, hier aus der Pfennig-Periode.

Dieser Wertbrief ist ebenfalls gegen die Vorschrift mit 6 Marken à 10 Pfennig freigemacht. Nach der Vorschrift hätten je eine 50 + 10-Pfennig-Marke geklebt werden müssen oder zumindest 3 x 20 Pfennig. Es ist auch recht unwahr­scheinlich, dass in Hamburg am Postamt 8 keine entsprechenden Marken vorlagen.

Manfred Schmitt