Bahnhofsbriefe wurden im Mai 1874 nur „versuchsweise“ eingeführt.

Es dauerte bis zum 1. Juni 1889, bis der Versuch „als erfolgreich“ angesehen und als § 21a in die Postordnung übernommen wurde.

Ausführungsbestimmungen:

Gewöhnliche, frankierte Briefe bis zum Gewicht von 250 g; Einschreibung war nicht zulässig. Die Gebühr von monatlich 4 Taler, ab 1875 monatlich 12 Mark, war vom Empfänger, zusätzlich zum Briefporto, für mindestens einen Monat im Voraus zu entrichten. Beförderung war nur zulässig in Zügen mit fahrenden Postbüros. Dem Empfänger der Briefe wurde gegen Zahlung der Abonnementsgebühr ein Ausweis ausgestellt, der ihn zur Entgegennahme der Briefe berechtigte. Die Dienstleistung der Reichspost bestand darin, dass täglich Briefe mit einem bestimmten Zuge von dem gleichen Absender an ein und denselben Adressaten aufgegeben werden durften.

Gestaltung der Vordrucke

Die Vorschriften waren nicht sehr eng gefasst und beschränkten sich
auf den roten Rand,
die Ca.-Größe des Umschlages,
die Angabe des Absenders.

Es wurde darauf hingewiesen, dass „maßgebende Proben durch Vermittlung der Kaiserlichen Oberpost-Directionen zu beziehen sind“. Die Umschläge selbst mussten Empfänger oder Absender auf eigene Kosten herstellen lassen.

Es gibt deshalb unterschiedliche Bahnhofsbrief-Umschläge, die in der Größe des Umschlages, der Schrift des Wortes „Bahnhofsbrief“ (Antiqua- bzw. Frakturschrift), der roten Umrandung (gerundet bzw. eckig), den diversen Zierrahmen und -elementen und dem Absendervermerk sich unterscheiden.

Die Vorschrift der Verfügung, dass der Absender auf der Rückseite eingetragen werden sollte, wurde kaum beachtet.

Bahnhofsbrief der 1. Gewichtsstufe von Berlin nach Braunschweig.
Ausführung des Umschlages mit geraden Ecken, die Bezeichnung „Bahnhofsbrief“ in Antiquaschrift, darunter ein Zierelement.

Bahnhofsbrief der 2. Gewichtsstufe von Berlin nach Danzig. Entwertet mit dem Bahnpoststempel BERLIN – THORN mit handschriftlicher Angabe des Aufgabeortes.

Bahnhofsbrief der 2. Gewichtsstufe von Magdeburg nach Itzehoe.
Ausführung des Umschlages mit geraden Ecken, innen Linie mit Zierelementen, die Bezeichnung „Bahnhofsbrief“ in Frakturschrift, darunter ein Zierelement.
Auf der Vorderseite des Umschlages ist die Adresse vorgedruckt, ebenso auf der Rückseite der Absender:
Bahnhofsbriefe mit einer 20 Pfennig-Marke sind nicht häufig.

Blanko-Bahnhofsbrief mit dem vorgeschriebenen roten Rand, innen eine feine Linie mit Zierelementen in den Ecken und der gedruckten Bezeichnung „Bahnhofsbrief“, darunter ein Zierelement.
Auf der Rückseite der Absendervordruck.

Manfred Schmitt