Nachporto bei ungenügend frankierter Postkarte in die Schweiz
Postkarten durften nur voll frankiert versandt werden, ansonsten mussten sie (wenn eine Absenderangabe vorhanden war) zurückgegeben werden, durften nicht befördert werden!
Bei fehlender Absenderangabe wurden sie zwar befördert, mussten aber wie ein unfrankierter Brief im Empfängerland behandelt werden! (Vom 1.9.1868 – 30.6.1875 wurden unfrankierte Briefe mit dem Doppelten des Auslandbrieftarifs des Empfängerlandes belastet.)
Ein frankierter Brief von der Schweiz nach Deutschland kostete (bis 15 Gramm) 25 Rappen, also wurde die Karte in der Schweiz mit 50 Rappen belastet, abzüglich des halben Groschen des Wertstempels. Der halbe Groschen = 6 Pfennige wurde vom Auswechselpostbüro in blau ausgewiesen. Von den 50 Rappen Porto wurden die 6 Pfg. abgezogen, was abgerundet 5 Rappen waren.
Der zu bezahlende Portobetrag vom Adressaten war schließlich 45 Rappen, siehe Röteln-Notiz in der Mitte der Karte. Die blaue „30“ links unten bedeutete, dass die Schweiz 30 Pfennig von den erhobenen 45 Rappen Porto an Deutschland als Weiterfranko zu vergüten hatte.
Manfred Schmitt