Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:
45 Pfennig

BeschreibungGültigkeit
Briefe über 15 g bis einschl. 250 g mit Eilbestellung im Ortsbestellbezirkab 01.01.1875
Paket von über 9 bis 10 kg und bis 10 Meilenab 01.01.1875
Paket bis 5 kg und bis 10 Meilen mit Einschreibungab 01.01.1875
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Eilbotenbrief per Bahnpost Leipzig – Hof in Leipzig, aufgegeben am 15. Januar 1884. Der Eilbotenvermerk ist sehr deutlich in blau unterstrichen. Nach der Vorschrift war eigentlich rot zu unterstreichen, aber man nahm es nicht so genau. Manchmal wurde auch versehentlich blau und dann noch einmal rot unterstrichen.

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Dieser Eilbotenbrief ist sehr auffällig gestaltet mit rotem Rand. Die Aufmachung ist stark an die Bahnhofsbriefe angelehnt. 

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Bei der Krone/Adler-Ausgabe sind diese Belege häufiger zu finden, auf diesem Beleg in der üblichen Frankierung mit einer 20- und einer
25-Pfennig-Marke der Ausgabe Krone/Adler. Auch hier sehen wir wieder das liegende rote Kreuz, welches ab 1. April 1891 anzubringen war.
Häufig war die alte Praxis der Unterstreichung des Eilbotenvermerks zusätzlich beibehalten worden.

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Eilbotenbrief aus dem Jahr 1900, frankiert mit einer Mischfrankatur der Serien Krone/Adler und Germania Reichspost. Der Absender vermerkte zusätzlich zur üblichen Kennzeichnung „außer bei Nacht“. Es wurde ein privater Eilbotenzettel zur Kenntlichmachung verklebt.

Paket von über 9 bis 10 kg und bis 10 Meilen

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Inlandspaketkarten wurden nach Ablauf von Verjährungsfristen, innerhalb derer von der Post Schadenersatz wegen Verlusten oder Beschädigungen verlangt werden konnte, vernichtet. Karten ohne Wertangabe waren ein Jahr, Karten zu Einschreibe- und Wertpaketen eineinhalb Jahre aufzubewahren. Die Verjährung von Schadensersatzpflichten regelte § 14 des Gesetzes über das Postwesen.

Vorkommende Karten sind der Vernichtung entgangen und daher relativ selten. Auf Karten für Pakete ins Ausland trifft dies nicht zu, weil sie entweder die Pakete begleiteten oder aber von an der Versendung ab den Häfen beteiligten Spediteuren aufbewahrt wurden und später auf den Markt kamen.

Paket bis 5 kg und bis 10 Meilen mit Einschreibung

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Das Gewicht des zu der Karte gehörigen Paketes betrug 2 kg, die Entfernung war geringer als 10 Meilen. Also betrug das Paketporto 50 Pf. Daneben war die Einschreibgebühr von 20 Pf. zu entrichten.

Paketkarte und das Paket selbst waren als „Einschreiben“ zu kennzeichnen, was auf der Karte zwischen Inhaltsangabe und Adresse geschehen ist. Zur Kenntlichmachung war das Wort „Einschreiben“ rot zu unterstreichen und die Karten mit einem roten Wertpaketzettel zu bekleben. Dies geschah, weil es am Paketschalter keine Einschreibzettel gab. 

Sehr seltene Versendungsform! Es sind bisher nur wenige solcher Karten registriert.