Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:
35 Pfennig

BeschreibungGültigkeit
Briefe bis einschl. 15 g mit Eilbestellung im Ortsbestellbezirkab 01.01.1875
Postkarte mit Nachnahmeab 01.01.1875-31.05.1890
Postkarte mit Nachnahme und Einschreibenab 01.06.1890

Das Verlangen nach einer Eilbestellung musste durch dieBegriffe „Eilbestellung“, „Eilbote“ „durch Eilboten“ o. ä. auf der Sendung ausgedrückt werden. Das wurde nicht immer eingehalten, aber der verwendete Begriff musste eindeutig sein. Öfter zu beobachtende Vermerke wie „cito“, „citissime“, „dringend“, „eilig“ usw. blieben unberücksichtigt.

Eine Eilbestellung konnte stattfinden bei gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen, Postkarten, Drucksachen und Warenproben sowie bei Vorschuss-(Nachnahme-)briefen, Briefen mit Wertangabe, Paketen und Postanweisungen. Das Verlangen nach einer Eilbestellung von Briefen mit Postzustellungsurkunde war nicht zulässig, ebenso wenig eine Eilbestellung im Aufgabepostort bzw. in dessen Landbestellbezirk. Das letztere war erst zugelassen aufgrund der ab 1.4.1900 geltenden Postordnung, allerdings auch nur für gewöhnliche Briefe. Der auf die Eilzustellung verweisende Vermerk auf der Sendung war deutlich rot zu unterstreichen bzw. auf Paketkarten rot zu durchkreuzen. Ab 1.4.1891 waren alle Sendungen mit einem liegenden roten Kreuz zu versehen.

Briefe mit Eilbestellung im Ortsbezirk sind in den Anfangsjahren eher selten.

Das Porto für den Brief betrug 10 Pf. zuzüglich der Eilbestellgebühr von 25 Pf. Beide wurden links neben der linken Marke getrennt taxiert. Die Frankatur mit zwei Marken zu 5 Pf. und einer Marke zu 25 Pf. ist ungewöhnlich. Die Entwertung erfolgte mit einem nachverwendeten Thurn- und Taxis-Stempel DILLENBURG. 

Die häufigste Variante der Taxe von 35 Pf. ist eine 25er mit einer 10er, hier als Mischfrankatur mit Marken der Ausgaben Pfennig und Krone/Adler. Die 25-Pf.-Marke hat den Plattenfehler 43IV „Erstes N in PFENNIG durchbreochen“. 

Oft wurden Porto und Gebühr auch mit drei Zehnern und einer Fünfer frankiert, hier mit Marken aus der Pfennigzeit. 

Ganzsachenumschlag 10 Pf. U 13B, auffrankiert mit einer 25 Pf. Mi.-Nr. 49. Der Brief aus Magdeburg ging nach Berlin. Dort wurden in der Regel Eilbotenbelege mit der Rohrpost befördert, wie auch hier ersichtlich durch den Rohrpoststempel des Hofpostamtes. 

Ungewöhnlich ist eine Frankierung mit 7 x 5 Pf. Mi.-Nr. 46, um Porto und Gebühr abzudecken. Ab hier sehen wir das liegende rote Kreuz, mit welchem die Eilsendungen ab 1. April 1891 anstatt der roten Unterstreichung zu versehen waren. 

Im Jahr 1901 spät verwendete 25-Pf.-Krone/Adler-Marke mit einer 10-Pf.-Germania-Reichspost-Marke. 

Postkarte mit Nachnahme 

Für eine Nachnahmepostkarte war ebenso viel zu entrichten wie für einen Brief. Es kam nicht auf die Sendungsart an, sondern es galt ein Entfernungsporto in zwei Stufen: bis 10 Meilen = 20 Pf. und über 20 Meilen = 40 Pf. 

Hier war zusätzlich zum Porto 15 Pf. Nachnahmegebühr zu zahlen: 2 Pf. je Mark bzw. angefangene Mark des Nachnahmebetrages, aufgerundet auf einen durch 5 teilbaren Betrag. Sankt Ludwig war eine deutsche Nachbargemeinde von Basel. Die „Basler Handelszeitung“ ließ – sicher aus Gründen der Portoersparnis – die Nachnahmebeträge von deutschen Abonnenten „Postlagernd St. Ludwig“ einziehen. 

Hier konnte eine Nachnahme – Porto und Gebühr wie vorstehend – nicht eingelöst werden, weil der Zahlungspflichtige nicht in Gotha anzutreffen war. Gemäß Vermerk „Adressat befindet sich in Ohrdruf“ am rechten Rand der Karte wurde diese nachgesandt und der Betrag dort eingefordert. Dass der Absender ihn erhalten hat, ist links oben bestätigt. Wenn eine Nachnahme nachgesandt werden musste, war nur ein erneutes Porto zu zahlen. Das ist hier mit einer blauen „20″ taxiert. Die Nachnahmegebühr selbst fiel nicht erneut an. 

Postkarte mit Nachnahme und Einschreiben 

Diese Kombination ist selten zu finden. Das Postkartenporto betrug 5 Pf., die Einschreibgebühr 20 Pf. und die Vorzeigegebühr für die Nachnahme 10 Pf., was den Gesamtbetrag von 35 Pf. ergab. Eine Einschreibung bei Nachnahmen ergibt eigentlich keinen Sinn, weil die Karte zur Erhebung des Nachnahmebetrages zwingend vorgelegt werden musste. Aber wir kennen die Motive des Absenders nicht. Unter dem Nachnahmebetrag ist ein Vermerk des Empfängers, dass er den Betrag erhalten hat.