Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:

 23 Pfennig - Eingeschriebene Drucksachen


Beschreibung Gültigkeit
Drucksachen bis einschließlich 50 g per Einschreiben
als Briefe, Bücher-/Musikalienzettel und Streifbänder
ab 01.01.1875

Das Porto für eine Drucksache betrug vom 1. Januar 1875 bis zum Ende der Gültigkeit der Krone/Adler-Ausgabe am 31. Dezember 1902 (und darüber hinaus bis zum 31. Juli 1916, siehe auch Angaben bei der Portostufe zu 3 Pf.) immer 3 Pfennig, die Gebühr für ein Einschreiben sogar bis 30. September 1919 durchgehend 20 Pfennig. Die 23-Pfennig-Portostufe unterlag also keinen Änderungen.

Es fällt auf, dass sehr viele Drucksachen per Einschreiben von Berufs- genossenschaften versandt wurden. Der Grund lag in einer Änderung der Postordnung, welche am 16. Januar 1886 in § 13 Abs. VII hinter den Worten „Es soll jedoch gestattet sein“ um eine Ziffer 10) ergänzt wurde, in der es hieß:

„10) bei Drucksachen, welche von Berufsgenossenschaften oder deren Organen auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und der dasselbe ergänzenden Reichsgesetze abgesandt werden und auf der Außenseite mit dem Namen der Berufsgenossenschaft bezeichnet sind, Zahlen oder Namen handschriftlich oder auf mechanischem Wege einzutragen oder abzuändern, und den Vordruck ganz oder theilweise zu durchstreichen.“

Die Einführung dieser Möglichkeit war Folge der ab 1883 in Deutschland durch Reichskanzler Bismarck eingeführten gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung und ermöglichte es den Sozialversicherungsträgern, überwiegend auf die Arbeiterschaft ausgerichtete Beitrags- und andere Mitteilungen zwar sicher, aber dennoch kostengünstig zu versenden.

Daneben machten aber auch Vereine, Firmen und andere Behörden Gebrauch von dieser günstigen Beförderungsmöglichkeit, z.B. bei Einladungen zu wichtigen Sitzungen usw. Auch notarielle Mitteilungen über Zwangs- versteigerungen wurden öfter auf diesem Wege verbreitet. Von Privatpersonen wurde die Versendungsform weniger genutzt.

Nachfolgend zeigen wir Beispiele, geordnet nach den verschiedenen Sendungsarten:

Briefe

Die PFENNIGE-Ausgabe ist als Drucksache mit Einschreiben selten zu finden. Besonders bemerkenswert ist hier noch der Versuchseinschreibzettel aus dem Elsass.

Faltbrief der Ausgabe PFENNIGE. Faltbriefe wurde in den Anfangsjahren häufig verwendet, während später die vorgefertigten Briefumschläge dominierten.

Ein Faltbrief der Ausgabe PFENNIG mit in großer blauer Schrift aufgestempelten Worten „DRUCKSACHEN / EINSCHREIBEN“, was das Verlangen der besonderen Beförderung augenfällig machte.

Ein vorgedruckter Briefumschlag der „Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie“ mit Freimarken der Ausgabe PFENNIG. Das Verlangen der Zusatzleistung „Einschreiben“ war bereits im Vordruck enthalten, während das Wort „Drucksache“ unten links gestempelt wurde.

Ähnlicher vorgedruckter Briefumschlag der „Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie“ aus Berlin, allerdings mit anderer Straßenangabe des Absenders mit Freimarken der Ausgabe KRONE/ADLER frankiert. Hier wurden im Vordruck sowohl „Einschreiben“ als auch „Drucksache“ bereits auf dem Umschlag mit eingedruckt.

Vorgedruckter Briefumschlag der „Speditions-, Speicherei u. Kellerei-Berufsgenossenschaft“ aus Berlin mit einer Mischfrankatur der Ausgaben PFENNIG und KRONE/ADLER frankiert. Da eingeschriebene Drucksachen ohnehin nicht häufig sind, stellt diese Mischung eine Seltenheit dar.

Pendant zur vorhergehenden Mischfrankatur, hier mit Freimarken der Ausgaben KRONE/ADLER und Germania REICHSPOST frankiert.

Drucksachenkarte

Diese Drucksache auf steifem Karton begegnet uns in Form einer Postkarte. Solche Kartenstücke sind unabhängig von der Markenausgabe generell selten als Drucksache mit Einschreibung zu finden. Die hier abgebildete Karte eines „Chemisch-technisch-pharmaceutischen Laboratoriums“ aus Breslau wurde frankiert mit Marken der Ausgabe PFENNIG. Auf der Rückseite befindet sich ausschließlich gedruckter Text, so dass die Eigenschaft als Drucksachenkarte augenfällig ist. Auch die Frankierung ist entsprechend. Die Kennzeichnung als Drucksache wäre erforderlich gewesen, ihr Fehlen wurde aber sicher wegen der Eindeutigkeit der Sendungsart nicht beanstandet.

Streifbänder

Frühes amtliches Streifband der PFENNIGE-Ausgabe (Mi.-Nr. S5) mit etwas übergeklebter 20-Pf.-Marke Mi.-Nr. 34 oben. Es kam häufig vor, dass auf Streifbändern eine Marke auf den Inhalt übergehend geklebt wurde, um ein Herausrutschen des Inhaltes oder auch um eine unbefugte Entnahme zu verhindern.

Streifband der PFENNIG-Ausgabe (Mi.-Nr. S6) mit Zufrankatur eines waage-rechten Paares der 10 Pf. Mi.-Nr. 41.

Streifband der Ausgabe KRONE/ADLER (Mi.-Nr. S8) mit Zufrankatur der 20 Pf. Mi.-Nr. 48. Der Absender wurde mittels eines Stempels des „Vorstandes der Anwaltskammer zu Frankfurt a.M.“ kenntlich gemacht. Sehr häufig sind auf den Streifbändern keine Absenderangaben zu finden, auch bei Firmenpost nicht.

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