Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:

 13 Pfennig - Drucksachen mit Nachnahme


Beschreibung Gültigkeit
Drucksachen bis 50g mit Nachnahme
(nicht jedoch Drucksachenkarten!)
ab 01.06.1890
Drucksachenkarten mit Nachnahme ab 01.07.1892
Drucksachen über 50g bis 100g
im Orts- oder Nachbarortsverkehr mit Nachnahme
ab 01.04.1900

Eine Nachnahmesendung konnte eine recht teure Angelegenheit sein, was die Porto- und Gebührenbeträge anging. Außerdem machte es bis Juni 1890 von den Porto- und Gebührenbeträgen her keinen Unterschied, ob gedruckte Sachen oder Briefe per Nachnahme verschickt wurden. Das Porto richtete sich nach der Entfernung, und die Nachnahmegebühr war abhängig vom eingezogenen Betrag. Eine Nachnahme kostete im günstigsten Fall 30 Pfennig. Bei maximalem Entfernungsporto von 40 Pfennig und der Ausschöpfung des möglichen Höchstbetrages von 400 Mark hätte theoretisch ein Betrag von 8,40 Mark an Porto und Gebühren zusammen kommen können, denn je angefangene Mark des Nachnahmebetrages wurden 2 Pfennig Nachnahmegebühr (mindestens jedoch 10 Pfennig) erhoben.

Mit der Reformierung der Nachnahmegebühren per 01.06.1890, ab dem zu dem normalen Porto der Postsendung lediglich 10 Pfennig Vorzeigegebühr für die Nachnahme hinzukamen, ergaben sich deutliche günstigere Portobeträge als in den Jahren davor und brachten dadurch für die nutzenden Firmen und Behörden erhebliche Erleichterungen. Der Höchstbetrag der durch Nachnahme einzuziehenden Beträge war seit dem 01.04.1886 auf 400 Mark festgesetzt. Eine Änderung zum 01.01.1899 ermöglichte die Nachnahmen bis zu einem Betrag vom 800 Mark. Unabhängig vom eingezogenen Betrag betrug die Vorzeigegebühr - also das Verlangen der Nachnahme - immer 10 Pfennig.

Diese Änderung zum 01.06.1890 bescherte uns nun eine vorher nicht vorkommende Portostufe von 13 Pfennig, wobei das Porto der Drucksache, welche wir hier betrachten, nämlich 3 Pfennig und die Vorzeigegebühr der Nachnahme 10 Pfennig betrug. Diese Portostufe für Drucksachen mit Nachnahme hatte lange über den uns hier interessierenden Zeitraum hinaus Bestand.

Drucksachen mit Nachnahme wurden in erster Linie von Zeitungen und Verlagen genutzt, um Inseratsgebühren oder ähnliches mit dem Auftraggeber abzurechnen. In den meisten Fällen wurde ein Musterexemplar der Zeitschrift unter Streifband verschickt und der fällige Betrag für die Inseratsgebühren per Nachnahme eingezogen.

Solche Belege fanden sich häufig in den Akten der badischen Gemeindearchive, die in der Vergangenheit aufgelöst wurden. In diesen Akten waren oftmals die Vorderseiten der Streifbänder mit einer Quittung der Gemeindekasse als Beleg für die Ausgabe zusammengeklebt.

Abgebildet ist ein Teil eines Drucksachenstreifbandes aus einem solchen badischen Archiv, mit der Abrechnung des "Comptoir des Alb-Bote" aus Waldshut für "Einrückungsgebühren" in eben derselben Zeitung. Rückseitig findet sich die angesprochene Quittung als Kassenbeleg der Akten. Besonders erwähnenswert an diesem Stück ist noch der gezähnte Nachnahme-Aufkleber, der wohl aufgrund der Häufigkeit des Vorkommens einer Nachnahmesendung auf private Veranlassung hin mit einer Zähnung versehen wurde um das Zertrennen der Bögen zu erleichtern.

Auch Mischfrankaturen mit der Germania-Ausgabe sind möglich, da die Portostufe von 13 Pfennig auch nach der Jahrhundertwende und dem Erscheinen der Germanias noch Bestand hatte und ebenso die Marken der Serie Krone/Adler noch Gültigkeit besaßen, hier als Beleg eine Drucksachenkarte einer Firma aus Halle an einen Empfänger in Zittau in Sachsen.

Eine weitere mögliche Variante, die Portostufe von 13 Pfennig darzustellen, wäre die Versendung einer Drucksache über 50g bis höchstens 100g mit Nachnahme. Da diese Portstufe nur im Orts- bzw. Nachbarortsverkehr des Aufgabepostamtes und erst ab dem 01.04.1900 gültig war, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, einen solchen Beleg mit der Verwendung einer oder mehrerer Marken der Krone/Adler-Serie zu finden.

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