Nicht häufige Einzelfrankatur der 25 Pfennig (Mi.-Nr. 49b) |
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Frei laut Avers N° 21 per Eilboten von Opladen nach Hannover vom 30.9.1896
Averssendungen tragen in der Regel keine Freimarken, da die Portobeträge aufgrund von Verträgen zwischen der Postverwaltung und verschiedenen Staatsbehörden nach einem besonderen Berechnungssystem pauschal abgegolten wurden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie die in diesem Falle die Eilbotengebühr. Diese war in der Pauschsumme nicht enthalten, so dass das Eilbestellgeld von 25 Pfennig frankiert werden musste, während das Briefporto von 10 Pfennig pauschal beglichen war. Der Aversvertrag zwischen dem preußischen Staatsministerium und dem Generalpostamt wurde ab dem 1.4.1894 in Kraft gesetzt und hatte Bestand bis zum 31.3.1920 Dieter Sejak |