Bestellschreiben für die Nachlieferung von Zeitungen


Zeitungssache von M. Gladbach an das Kaiserliche Postamt in Leipzig vom 25.4.1896

Wird von einem Bezieher einer Zeitung eine Nachlieferung eines bereits erschienenen Exemplars verlangt, oder eine nochmalige Lieferung einer einzelnen Nummer, so ist ein besonderes postamtliches Bestellschreiben an die Zeitungs- Verlags – Postanstalt zu richten.

Dieses ist mit einer Gebühr von 10 Pfennig je bestellter Zeitung zu frankieren, Postordnung vom 8. März §42.

Innenansicht des Bestellschreibens, die frankierte Gebühr von 10 Pfennig wurde mit dem zweizeiligen Innendienststempel

Postamts – Zeitungsstelle
M. Gladbach

entwertet.

Solche Bestellschreiben können Postkarten oder Innendienst Formulare sein, letztere sind erheblich seltener!

Dieter Sejak