GIRO Postanweisungen


Postanweisungen, die im Giroverkehr abgefertigt wurden, sind nach dem Eingang im bearbeitenden Postamt von den übrigen Postanweisungen getrennt worden.

Sie wurden mit einem Stempel „GIRO“ oder handschriftlich als Giro-Postanweisungen gekennzeichnet.

 

 

Anschließend wurden die Giro-Postanweisungen in besondere Ankunftsbücher eingetragen, um danach in einen Vordruckumschlag gelegt zu werden, der den Namen des Empfängers trug sowie die Anzahl der Postanweisungen und den Gesamtbetrag der seinem Konto bei der Reichsbank gutgeschrieben werden soll.

Der Empfänger war verpflichtet die innenliegenden Postanweisungen und den Gesamtbetrag zu überprüfen. Anschließend musste er durch seine Unterschrift eine Überweisung auf sein Konto anerkennen.

Nachdem dies geschehen war ging der Umschlag wieder zum Postamt zurück und die angenommenen Postanweisungen wurden auf der Rückseite durch Querstriche in blauer Tinte oder mit Blaustift für eine Quittungsleistung unbenutzbar gemacht.

Anschließend wurde von dem betreffenden Empfänger eine Liste der zu überweisenden Beträge erstellt und an die Hauptkasse weitergegeben, welche dann die Gutschrift an die Reichsbankanstalt weitergab.

Dieter Sejak