Frei laut Avers aus der Ermittlungsperiode 1884 |
Fernbrief der II. Gewichtsstufe aus Blankenhain (Thüringen) vom 29.11.1884 mit 20 Pfennig frankiert und dennoch mit einem Aufkleber "Frei laut Avers Nr.15" versehen. Der Avers Vertrag Nr.15 welcher zwischen dem Großherzoglich Sächsischen Staatsministerium in Weimar und der Reichspostverwaltung in Berlin abgeschlossen wurde, trat am 1.1.1885 in Kraft und galt für das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Um die Pauschalsumme, welche zu entrichten war zu ermitteln, wurden die Behörden angewiesen, in der Zeit vom 6.11.1884 bis zum 3.12.1884, portopflichtige Dienstsachen nicht als solche zu kennzeichnen. Diese wurden mit einem Avers-Vermerk in Form eines Klebezettels versehen, mussten aber, da die Zählperiode vor Inkrafttreten des Vertrages stattfand, zusätzlich mit den entsprechenden Freimarken frankiert werden. Rainer Linden |