Nachnahmesendung vor dem 1.6.1890
mit Krone/Adler Frankatur


Bis zum 31.5.1890 zählte die Nachnahme zur Fahrpost und es mussten auch für Nachnahmebriefe die entsprechenden Gebühren/Porti gezahlt werden.

 I.                Entfernungszone, bis einschließlich 10 Meilen    20 Pfennig
II.               Entfernungszone, über 10 Meilen                       40 Pfennig

Die Nachnahmegebühr kostete je angefangene Mark 2 Pfennig. Das Ergebnis der Gebührenberechnung wurde in einen durch 5 teilbaren Betrag aufgerundet.

Die Mindestgebühr Betrug 10 Pfennig.

Mi.-Nr. 47a im senkrechten Viererstreifen + Einzelstück auf Nachnahmebrief,
II. Entfernungszone, mit der Mindestgebühr für die Nachnahme, von Schwerin nach Stavenhagen vom 18.12.1889

Portoberechnung:

2 Mark und 15 Pfennig = 3x 2 Pfennig = 6 Pfennig. Die Mindestgebühr von
10 Pfennig wurde also fällig + 40 Pfennig für die Entfernung (II. Zone) =
Gesamt 50 Pfennig.

Ab dem 1.6.1890 mussten für einen Nachnahmebrief, lediglich das normale Inlandsbriefporto und die pauschale Nachnahmegebühr von 10 Pfennig, unabhängig von der Summe, entrichtet werden. Dieser Brief würde also nur noch 20 Pfennig kosten.

Da die Ausgabe Krone/Adler erst ab Oktober 1889 nach und nach an die Postschalter kam, sind Nachnahmebriefe vor dem 1.6.1890 mit ausschließlicher Krone/Adler-Frankatur sehr selten!

Dieter Sejak