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Kurioser
Kreis-Obersegment-Stempel |
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Tangermünde ist eine Stadt die am Zusammenfluss der Tanger und der Elbe, im Regierungsbezirk Magdeburg liegt. Die Stadt hatte, zumindest was die Einwohnerzahl betrifft, eine ziemlich rasante Entwicklung gemacht. 1874
4854 Einwohner Ob diese Entwicklung an der örtlichen Industrie, Zucker- und Ölfabrik, Schrotgießerei und Ziegelei lag oder ob der Getreidehandel so gut florierte, wer weiß? Nun aber zum Wesentlichen, der Post in Tangermünde. Aus einem Artikel über die Gründung der Postanstalten in der Altmark geht hervor, dass bereits im Jahre 1635 eine Postanstalt (eine der ältesten) erwähnt wird. Andere Quellen sprechen von dem Jahre 1659, aber so wichtig ist das für die Gruppe V-Stempel nicht. Im Jahre 1876 erhielt der Ort dann ein Postamt III. Klasse. Im Heft „Archiv für deutsche Postgeschichte“, Ausgabe 2/1980, findet sich ein Beitrag über die Postämter der Altmark mit einer Auswahl ihrer Tagesstempel. Hier wird auch der Gruppe V-Stempel TANGERMÜNDE / BAHNHOF / * * aufgeführt und als Stempelkuriosum bezeichnet, was man durchaus nachvollziehen kann.
Man könnte bei diesem Stempel annehmen, dass er eventuell in einem Zweigpostamt, welches sich auf dem Bahnhofsgelände befinden könnte, Verwendung gefunden hat, aber weit gefehlt. Der Stempel wurde nicht in einem Postamt verwendet, sondern wurde im Packwagen des Zuges Tangermünde - Stendal mitgeführt. Es wurden damit alle Postsendungen entwertet, die aus dem Briefkasten am Bahnhofsgebäude und dem Briefkasten, der sich im Zug befand, stammten. Von dieser Möglichkeit machten die umliegenden Fabriken und die Bevölkerung regen Gebrauch, da die Bearbeitung und Weiterleitung der Post dadurch erheblich schneller ging. In diesem Artikel wird auch erwähnt, dass der Stempel im Jahre 1935 aus dem Verkehr gezogen wurde. Seit dieser Zeit wurde die Post, die sich in den beiden genannten Briefkästen befand, nicht direkt mit dem Zug weiterbefördert, sondern wurde zuerst zur Entwertung in das örtliche Postamt gebracht, was die Beförderungsdauer natürlich erheblich verlängerte. Ich kann den Stempel belegen bis zum 10.4.1931. Alle späteren Vorlagen sind Zeichnungen und daher für die Registratur nicht geeignet bzw. nicht beweiskräftig. Dieter Sejak |