Ungewöhnliche Postsendungen
- Teil 1 -


Unter diesem Titel werden in Zukunft ungewöhnliche Formen/Formate von Postsendungen zeigen. Belege, die nicht alltäglich sind und auch nicht immer den Vorschriften der Postordnung entsprachen. Sollten Sie einen Beleg in Ihrer Sammlung haben, der diesen Kriterien entspricht und Sie uns unterstützen wollen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit Dieter Sejak auf.

Im ArGe-Mitteilungsheft Nr. 27 (Januar 2001) finden Sie passend zu diesem Thema einen ausführlichen Artikel, der sich mit "unzulässigen Versendungsformen von Postkarten" befasst.


Ansichtskarte "Gruss vom Ostseestrande" in Form eines Fisches. Als Postkarte wäre diese Karte unzulässig, da sie nicht den Bestimmungen der Postordnung entsprach. Für Postkarten war das Format 14x9 cm festgelegt. Wobei geringfügige Abweichungen durchaus toleriert wurden, wobei diese Karte wohl mehr als "geringfügig" von der Vorgabe abweicht.


Daher wurde die Karte auf der Rückseite mit dem Aufdruck "Drucksache" versehen und auch entsprechend frankiert. Für Drucksachen gab es keine Vorgaben in der Postordnung, was speziell ihre Maße betraf. Es findet sich lediglich im § 13 der Postordnung von 1879, Absatz I, folgender Hinweis:

"Gegen die für Drucksachen festgesetzte ermäßigte Taxe können befördert werden, alle durch Buchdruck, Kupferstich, Stahlstich, Lithograqphie etc. .... welche nach ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind."

Mein Dank geht an unser Mitglied Rainer Linden, der mir bereitwillig diese Abbildungen zur Ver- fügung gestellt hat.

Dieter Sejak